Schwerbehinderung, Nachteilsaugleiche, Mehrbedarfe, persönliches Budget...

 

Informationen zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung und den Merkzeichen (wichtig bei Schwerbehinderung) - sowie finanzielle Erleichterungen und Unterstützung aufgrund von Schwerbehinderung bei MCS+ME/CFS

 

 

...diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung, sie dienen lediglich als Vorinformation für weitere eigene Recherchen, rechtliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden (Artikel erstellt 2019/20). Offizielle Beratungsstellen findet man unter: teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

  • Zum Thema MCS kennen sich insbesonders die Teilhabestellen in Augsburg und Kempten aus. (MCS ist auch auf deren Suchleiste zu finden - oben rechts MCS eingeben...als Information auch für andere Mitarbeiter)

  • Im Rahmen von ME/CFS gibt es bei fatigatio.de/wir-ueber-uns/leistungen orientierende Informationen am Telefon zu Fragen der Erkrankung und zum Leben mit CFS. Und jetzt auch aus der Schriftenreihe Informationen und Konzepte die Broschüre: Rente und Schwerbehinderung bei ME-CFS (Schriftenreihe Nr.29)

 

fatigatio.de/PDFs_Flyer/flyer

+ Telefon & Mailkontakt mit verschiedenen ehrenamtlichen Beratern/innen

 

...alles rund zum Thema Rente und Schwerbehinderung bei ME/CFS - bei Fatigatio erhältlich.

 

Und zu MCS: Eingestellt in MCS-Forum kostenlos zum downloaden unter der Rubrik: Ratgeber & Hilfe

Leben-mit-MCS-Forum ...ein Buch-Auszug: Dreizehntes Kapitel - Behinderung, Politik
“Fragen rund um die Behinderung” „Anpassung am Arbeitsplatz und Rentenverfahren“ Dieses Kapitel enthält ergänzende Hinweise und Erfahrungswerte zu Abwicklungsverfahren in Deutschland (inkl. Verlinkungen zu evtl. hilfreichen Unterlagen) aus dem englischen (unverbindlich und in viel Eigenearbeit übersetzt ins Deutsche von der Selbsthilfe MCS-Rosenheim) Multiple Chemikalien Sensitivität – Ein Überlebens-Leitfaden“ von P. R. Gibson, Ph. D.

 

http://young-carers.de ...Eine Initiative zur Unterstüzung junger Pflegender - Jugendlichen und Kinder von chronisch Erkrankten oder behinderter Eltern

www.behinderte-eltern.de ...Bundesverband behinderter und chronischkranker Eltern - auch Informationen zur Elternassistenz

 

Was ist ein GdB = Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren.

 

Menschen die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf (Schwer)Behinderung stellen

Dabei ist nicht die Krankheit an sich nicht entscheidend sondern die daraus resultierende Einschränkung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben; ausgedrückt durch den GdB (Grad der Behinderung)

 

Mehr als 50 % Schwerbehindertenausweis
Weniger als 50 % Bescheid mit dem jew. GdB

 

Wo: zuständiges Versorgungsamt oder Landratsamt – Die Anträge sind je nach Bundesland verschieden.

 

 

Widerspruch: Wenn man mit dem Grad der Behinderung (GdB) nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monates in Schriftform eingelegt werden.

Bei Antragsstellung wie bei Widerspruch, ist es sinnvoll hierbei sich Hilfe von einer Patienteninitiative zu holen und auch den zuständigen Arzt ergänzend etwas schreiben lassen. (Ärztlicher Widerspruch)

 

  • Es kann bei einem Antrag auf Schwerbehinderungen auch immer zu einer Begutachtung kommen!
  • Der Antragsteller hat das Recht, die ärztlichen Beurteilungen und übrigen Unterlagen einzusehen; er kann deshalb Akteneinsicht beantragen

 

 

Für den Antrag selbst sind wichtig:

 

Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.

  • Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
  • Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B. Entlassungsberichte)
  • EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
  • Bereits bestehende amtliche Gutachten
    (z. B. von der Kranken-/Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.)
  • Eigene, zusätzliche, Symptom und Einschränkungsliste schreiben...da die auszufüllenden Felder oft nicht die Möglichkeit geben...CFS oder MCS wirklich darzulegen
  • Im Netz schauen, ob es schon hilfreiche Urteile oder erfolgreiche Anträge von anderen Betroffenen gibt.
  • Unterstützung suchen und hilfreiche Informationen bei Initiativen die sich mit den jeweiligen Erkrankungen auskennen!
  • Den Antrag für sich kopieren für die eigenen Unterlagen!

 

Alle Unterlagen immer im Hinblick wo es Einschränkungen in der Teilhabe gibt!

Leider sind viele Erkrankungen noch nicht wirklich in ihrem Umfang be- oder anerkannt, daher nachvollziehbar schildern, wo und in welchen Bereichen die Einschränkungen von der Teilhabe und einem normalen sozialen Leben sich auswirken.

Zumeist hat man jedoch schon eine Reihe gängiger (wenn auch nicht immer zutreffender Diagnosen) die herangezogen werden müssen bzw. können (man muss nicht alle Diagnosen benennen nur die, die man auch benennen will)

Laut Gesetz können neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auch psychische und seelische Einschränkungen eine Behinderung darstellen. Diese finden sich im SGB IX unter : „Nervensystem und Psyche“ unter anderem Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata aufgeführt, die beispielsweise Angstzustände und Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen und soziale Anpassungsschwierigkeiten mit sich bringen können.

 

www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/75343/chronische_erkrankung_schwerbehinderung_ausweis

 

Warum erwähne ich das? Weil CFS-ME und MCS zum einen weiter fehldiagnostiziert wird von den Ärzten, zum anderen aber beim Antrag auf Anerkennung von Schwerbehinderung - diese Diagnosen den GdB erhöhen können - da es zu ME/CFS + MCS noch zu wenig Kenntnisse gibt...je mehr Präzedenzfälle es jedoch gibt umso mehr - besteht die Hoffnung, dass es auch von den Versorgungsämtern anerkannt wird. (Eines Tages)

 

Nachteilsausgleiche sollen behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen ausgleichen. Sie greifen jedoch vor Allem ab der Schwerbehinderung!

www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/nachteilsausgleiche.php

 

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder Vergünstigungen
  • Steuerliche Erleichterungen (Freibeträge schon ab 25 GdB)
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkermäßigung
  • Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
  • Im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz
  • Erleichterung im Schulalltag (Nachteilsausgleich an Schulen für behinderte oder chronisch kranke Kinder)
  • Mehrbedarf bei Bezug von Grundsicherung oder ...oder beim Wohngeldbezug

 

Da es bei ME/CFS oder generell Fatigue oft nicht mehr möglich ist weit zu gehen - kann die Länge des Weges von Auto bis zum Bsp. Arztpraxis sehr relevant für den weiteren (Tages)Verlauf sein. Daher hat eine Selbstbetroffene hier detailliert recherchiert und ihr Wissen auf ihrem Block für alle zugänglich gemacht.

Nachteilsausgleiche GdB Urlaub, Reisen bzw. Fahrten im Alltag – Pkw

meelas-welt.de/2022/07/nachteilsausgleiche-gdb-urlaub-reisen-bzw-fahrten-im-alltag-pkw

 

Die Nachteilsausgleiche sind meist abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB) und sind im Schwerbehindertenausweis vermerkt.

Für Kinder und Jugendliche gibt es auch Nachteilsausgleiche, die in der Schule greifen können - dies gilt meines Wissens auch chronisch Erkrankte: www.kindernetzwerk.de/downloads/Nachteilsausgleich.pdf

 

MERKZEICHEN KÖNNEN SEIN:

 

G: Erheblich Gehbehindert

B: Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich

aG: Außergewöhnlich Gehbehindert

H: Hilflos

BL:Blind

TBl: Taubblind

GL:Gehörlos

RF: Rundfunkgebühren-Befreiung und Telefonermäßigung

sowie gesonderte Merkzeichen bei Kriegsgeschädigten oder Opfer von Gewalttaten

 

Ausführliche Erläuterungen hier unter:

 

(Beim Antrag scheint es mir sehr sinnvoll gleich Merkzeichen mit zu beantragen – (sobald man ein Merkzeichen genehmigt bekommen hat, ist man schon bei oder über den 50%)

 

Gegen den Bescheid – also die Höhe des GdB kann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Widerspruch eingelegt werden. Auch der Arzt kann dem Widerspruch zusätzliche Unterlagen beifügen und direkt um die erneute Überprüfung bitten. Das dürfte die Aussichten auf Erfolg steigern.

Oder später, auch wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert (verschlechtert), kann dies über eine Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragt werden…jedoch wird dann alles neu überprüft…und es könnte sogar am Ende zu einer Herabsetzung des Grades kommen…also Antrag gut durchdenken und sich fachmännische Hilfe holen.

 

Hier ein paar Gedanken zu den Merkzeichen hinsichtlich ME-CFS oder MCS....(sollte jemand noch andere (positive) Erfahrungen und Tipps haben, könnte er mir diese gerne per Mail (Impressum) mitteilen.

 

(Weiter unten geht es dann weiter mit persönlichem Budget...Mehrbedarfe...Beratungsstellen..., insbesondere wer auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen ist kann über die Anerkennung einer Schwerbehinderung finanzielle wie persönliche Hilfestellungen erhalten )(Für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist der GdB nicht zwingend relevant)

Auf der Seite www.gesetze-im-internet.de ..Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) befindet sich eine ausführliche Auflistung von Organ oder Nervenschäden und ihre Umrechnung in GdB….Erkrankungen wie CFS/ME + MCS oder Ähnliches, scheinen mir bisher eher analog ableitbar aber eine Garantie gibt es dafür leider auch nicht, die speziellen Begrifflichkeiten wie zum Bsp. die einzelnen Schweregrade von ME oder MCS sind hier nicht aufgelistet.

 

 

H in w e i se  zu M er k z e i c h e n

 

G = Gehbehindert

 

„Ein Mensch ist nach § 146 Absatz 1 SGB IX in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn er infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere, Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde.

Wie weist jetzt ein ME-CFS Betroffener nach, dass er keine 2 km mehr laufen kann?! Auch ein MCSler kann das meist nicht…da er weder die Abgase von Autos oder die Gerüche in öffentlichen Verkehrsmitteln verträgt.

  • Meist wird aber noch von einer Einschränkung ausgegangen die mit Erkrankungen der unteren Gliedmaßen und des Rückens zu tun haben. Maximal noch Herz oder Lungenerkrankungen oder nachweislich hirnorganische Ausfälle.
  • Psychische Gehstörungen können jedoch auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen und damit das Merkzeichen G rechtfertigen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind.

Hier könnte eventuell analog mit Konzentrationsstörungen bis hin zu kompletten kognitiven Ausfällen und Desorientierungen argumentiert werden, genauso wie mit Muskelanomalien und Orthostatische Intoleranz...… (Möglicherweise ein Ansatz in der Argumentierung, falls Widerspruch bzw. Klage eingereicht werden muss.) Unter dem (anerkannten) Begriff dissoziativen Bewegungsstörung" - lässt sich auch analog was finden. Also quasi eine psychische Bewegungsstörung unterschiedlichen Ausmaßes.

 

Rein rechtlich kommt es nicht auf die Diagnose an, sondern darauf, wie sich die Krankheit auf das Gehvermögen auswirkt, egal, ob die Psyche oder Physis betroffen ist.

 

Nicht jeder, der einen Rollstuhl benutzt, erhält das Merkzeichen. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass man dauerhaft auf diesen angewiesen ist. Eine Nutzung, die zwar die Fortbewegung erleichtert, aber nicht zwingend notwendig ist (für den Sachbearbeiter so erscheint), führt nicht zur Anerkennung. (Der Rollstuhl wird ja bei CFS-ME erkrankten oftmals weder von der Krankenkasse bezahlt oder anerkannt oder vom Arzt angeordnet...sollte hier ein Arzt die Möglichkeit haben etwas zu schreiben - wäre das äußerst hilfreich...ansonsten kann es sein der Rollstuhl wird einfach ignoriert und die eingeschränkte oder nicht mehr vorhandene Gehfähigkeit oder/und die Notwendigkeit einer Begleitperson (Merkzeichen B) wird nicht im GdB mitberücksichtigt.

(Präzedenzfälle und deren Argumentation könnten hilfreich sein)

 

B = Begleitperson  (erfolgt wiederum nur wenn G oder aG oder H vorliegt)

 

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist bei schwerbehinderten Menschen erforderlich, die infolge ihrer Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, das heißt, beim Ein- und Aus-steigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels regelmäßig fremde Hilfe benötigen. Auch Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen zählen hier dazu.  

Die Orthostatische Intoleranz (vielleicht noch am ehesten beim Gleichgewichtssinn in der Tabelle zu finden)…oder/und kognitive Ausfälle…(fehlende Orientierung draußen) wirkt sich auf Gehfähigkeit aus und erfordern eine Begleitung (Merkzeichen B) Genauso wie mögliche „Anfallsleiden“…(?) Mögliche Zusammenbrüche (?)…zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr führen können?

 

Es kann bei einem Antrag auf Schwerbehinderungen auch immer zu einer Begutachtung kommen!  

 

H = Hilflos

 

Hilflos ist ein Mensch anzusehen, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend (also mehr als sechs Monate) für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen. Der Umfang muss „erheblich“ sein.

Hauswirtschaftliche Versorgung zählt dazu eher nicht auch eine Pflegebedürftigkeit reicht wohl noch nicht als ausreichender Beleg.

 

Im Allgemeinen und nicht nur für ME-CFS+ MCS Betroffene ist es eher schwierig einen Grad der Schwerbehinderung zu erhalten. (Die Antragsbearbeitung kann üblicherweise übrigens mehrere Wochen dauern)

 

….eine Reformierung und Ausbau in Sachen Eigenheiten von MCS und CFS/ ME wäre wohl dringend erforderlich um die Erkrankung als reguläre Behinderungen anzuerkennen um in der Folge die nötige Barrierefreiheit und medizinische Unterstützung einzufordern...

 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich nun im Falle einer Anerkennung der Schwerbehinderung:

 

EINGLIEDERUNGSHILFE:


Leistungen der Eingliederungshilfe werden gewährt, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. (Wichtig für die Begründung des Bedarfs bei der „besonderen Erfordernisse von Chemikaliensensiblen oder / und an ME –Erkrankung“ …siehe Hilfestellungen bei eggbi……….

 

Um Anrecht auf Eingliederungshilfe zu haben, müssen Menschen mit Behinderungen künftig zudem nicht mehr mittellos sein oder bleiben. Die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen werden schrittweise erhöht. Dies betrifft den Vermögensfreibetrag, das Partnereinkommen und den Einkommensfreibetrag…mehr Infos hier unter:

 

 

BERATUNGSSTELLEN KÖNNEN SEIN:

 

  • Die Rehabilitationsträger

  • Verschiedene Initiativen von Verbänden oder regionalen Organisationen
  • Teilhabe-Beratungsstellen    teilhabeberatung.de

 

 

PERSÖNLICHES BUDGET

 

Wer kann das Persönliche Budget beantragen

Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen. Das gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern Persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen. (Ein Mensch ist von Behinderung "bedroht"...wenn relevante Beeinträchtigungen zu erwarten sind)

 

Wofür kann ich das Persönliche Budget beantragen?

Bezahlt werden alle Leistungen der Förderung, Betreuung, Assistenz und Pflege, die Menschen mit Behinderungen brauchen. Dazu gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Hilfe bei der Pflege)
  • Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen)
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Mobilitätshilfen oder Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt) (Vielleicht Rollstuhl/Rollator…wenn das die Krankenkasse nicht genehmigt hat oder Masken für MCS-Betroffene?)

 

...aber soweit ich das verstanden habe auch Hilfen zur Elternassistenz - diese greift nicht in das Sorgerecht ein...kann auch Betreuung des Kindes während Therapiezeiten sein oder Begleitung des Kindes zum Arzt, Schulfeste oder Entwicklungsgemäße Förderung wie...Fahrradfahren - auch Hilfe bei der Versorgung des Kindes im Haushalt - mehr Informationen dazu unter:

 

www.behinderte-eltern.de ...Bundesverband behinderter und chronischkranker Eltern - auch Informationen zur Elternassistenz

www.betanet.de/elternassistenz-fuer-eltern-mit-behinderungen

...und umgekehrt benötigen Kinder erkrankter oder zu pflegender Eltern mentale Unterstützung und Begleitung - diese können sie hier erhalten: http://young-carers.de

 

Für Kosten des täglichen Lebens gibt es dagegen kein Persönliches Budget. Geld für die Miete, Heizung und Lebensmittel etwa ist über sogenannte Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes abgedeckt, also z. B. über die Grundsicherung
 

Antrag - Persönliches Budget:

 

  • Der Behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch (ggf. von Angehörigen oder anderen Personen unterstützt) wendet sich an einen Rehabilitationsträger.
  • Gespräch über den Hilfebedarf und Zuständigkeit.
  • Feststellung (Einigung?) über den Bedarf + Zielvereinbarung
  • Bescheid über die Leistungen + Höhe die über das persönliche Budget abgedeckt werden sollen.
  • Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen
  • Bedarfsermittlungsverfahren wird in gewissen Zeitabständen wiederholt und Ziele neu überprüft

Teilhabeleistungen können auch von Familienmitgliedern erbracht werden und im Rahmen Persönlicher Budgets entgolten werden. Außer bei „Beistandspflichten“ zum Beispiel von Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern.

 

PERSÖNLICHE ASSISTENZ

Eine Möglichkeit der Hilfe ist die persönliche Assistenz (auch nur in Teilbereichen).

Reicht das eigene Vermögen oder die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, kann man im Sinne der „Hilfe zur Teilhabe am Leben“ persönliche Assistenz beantragen.

  • Zur Ausübung von Freizeitaktivitäten
  • Hilfe bei Behördengängen/Arztgängen…
  • Hilfe bei notwendigen, nicht selbst bewältigbaren Aufgaben
  • Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln…
  • Hilfe und Begleitung bei der Suche nach neuen Wohnmöglichkeiten;
  • Umzugshilfen und Organisation

Wichtig wäre es auch über eine persönliche Assistenz bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder anderen stationären Einrichtung nachzudenken...die gesetzlichen Möglichkeiten hierzu gibt es: isl-ev.de/index.php/aktuelles/projekte/assistenz-im-krankenhaus

 

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html

 

http://nitsa-ev.de/assistenz/unabhaengige-beratung/

 

IN SACHEN WOHNEN

 

  • Höherer Freibetrag auf das anzurechnende Gesamteinkommen bei Wohngeldbezug.
  • Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum (Eigentum) geleistet. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom verfügbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder. (Wohngeld erhält wer wenig Einkommen hat aber über der Grenze für Grundsicherung und ähnliches liegt.)

Schwerbehinderte Menschen,

  • mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben oder
  • mit einem Grad der Behinderung unter 100 haben, aber Pflegebedürftig ( SGB XI) sind, sowie häuslich oder teilstationär Gepflegt werden (Kurzzeitpflege ebenso)

 

M E H R B E D A R F

 

Bei Erhalt, von zum Beispiel Grundsicherung oder Sozialhilfe – gibt es einen sogenannten Mehrbedarfszuschlag der den Regelsatz damit erhöht.

Die Voraussetzungen und Berechnungen unterscheiden sich dabei - je nachdem ob man im Leistungsbezug von SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Sozialamt) ist. Beim Jobcenter gibt es einen Mehrbedarfszuschlag zum Regelsatz - wenn man Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält)

 

Mehrbedarfe über das (SGB XII- Grundsicherung):

 

Mehrbedarf: Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt. (Schwierig bisher aber ein Ansatz für Bio-Kost ect, vielleicht kann ein Arzt was dazu schreiben - oder auch bei Leaky-Gut (Gluten/Lactosefreieernährung - oder liegen doch Allergien vor?…)

  • Man muss dauerhaft erwerbsunfähig sein und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG besitzen.
  • Auch Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe zur Schul-, Aus- oder Fortbildung bekommen und mindestens 15 Jahre alt sind, steht ein Mehrbedarf zu.

Für "Krankenkostzulage“ – wird ein ärztliches Attest verlangt….schwierig mcs – also gut erklären. Oder das Amt anfragen; Ärzte zu benennen die sich mit ME oder MCS auskennen und auf Kasse leisten oder gegeben falls die Kosten übernehmen. (Muss ja dann begründet werden warum sie das nicht tun) - hilfreich können ärztliche Nachweise über Nahrungsunverträglichkeiten, Zöliakie, Allergien, Leaky-Gut u.a sein

Spezielle Kleidung bei mcs –Betroffene…Ökokleidung wegen Verträglichkeit! Bettwäsche…

Beim Wohnraum können mehr m2 möglich sein…wenn der Bedarf erklärt wird. MCS und ME geeigneter barrierefreier (armer) Wohnraum sollte Schadstoffarm gebaut sein, die Inneneinrichtung emmisionsarm/frei, die Umgebung leise (meist hohe Lärmempfindlichkeit der Betroffenen)

Die Suche nach Produkten des täglichen Bedarfs sind aufwendiger…die Mobilität eingeschränkt, die medizinische Versorgung schlecht…von daher auch Schwierigkeiten entsprechende Atteste und Gutachten zu bringen. Bei Elektrosensibilität…wird’s leider auch nicht einfacher mit dem Argumentieren sein.

 

INDIVIDUELL HÖHERER BEDARF


Der Regelbedarf ist mit den Regelsätzen abgedeckt und der ergänzende Mehrbedarf ist eindeutig festgelegt. Hat jedoch ein Sozialhilfeempfänger einen individuellen Bedarf, der laufend (nicht nur einmalig) höher ist als der durchschnittliche Bedarf, muss der Sozialhilfeträger diesen besonderen Bedarf anerkennen und einen abweichenden Regelsatz festsetzen (§ 27a Satz 4 SGB XII).

 

EINMALIGE BEDARFE DER SOZIALHILFE



Zudem können als Leistung der Sozialhilfe unter gewissen Voraussetzungen auch einmalige Bedarfe (in Form von Pauschalbeträgen) beantragt werden.

Die einmaligen Leistungen der Sozialhilfe können immer dann beantragt werden, wenn sie notwendig sind, auch mehrmals.

Zu den einmaligen Leistungen der Sozialhilfe zählen: § 31 SGB XII

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Reparatur oder Miete von therapeutischen Geräten sowie Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe

Möglicherweise kann es Hilfe beim Umzug aufgrund von „Unzulänglichkeiten in der alten Wohnung“ geben.

  • Können diese Barrieren nicht aufgrund von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen überwunden werden, kommt ein Umzug in Frage. (Bis jetzt geht das Denken noch sehr von Barrierefreiheit im Sinne von Gehbehinderung (Aufzug…Rollstuhl) aus. Umwelt oder umgebungsbedingte Barrieren bei MCS und ME/CFS können aber analog eine Begründung sein.

    Ein Recht sind sie bestimmt, auch wenn man auf all die Punkte der Gleichstellung geht oder die UN-Behindertenkonvention hinzuzieht…siehe unten - aber das Bewusstsein oder die Kenntnisse darüber, sind noch nicht wirklich verbreitet und müssen evt eingeklagt werden…auch als Präzedenzfall.

  • Umzugswillige, die in einer Pflegestufe sind, können bei der Pflegeversicherung aber auch einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Umzugskosten stellen, wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung Rechnung getragen werden kann. (Auch hier…wohl besser mit Unterstützung einer Patienteninitiative  (VDK hilft zum Beispiel auch vor Gericht)

  • Liegt keine Pflegestufe vor und wird der Umzug sonst von keinem anderen Rehabilitationsträger bezuschusst, kommt zum Schluss die Umzugsbeihilfe vom überörtlichen Sozialhilfeträger in Frage. Dies wäre etwa das Grundsicherungs- beziehungsweise das Sozialamt oder die ARGE.
Je nachdem, unter welchem Rahmen die Umzugsbeihilfe gewährt wird, erhält der behinderte Antragssteller diese als Darlehen oder als finanziellen Zuschuss.

Die Umzugsbeihilfe muss jedoch, unabhängig davon, von welchem Träger sie finanziert wird, vor dem Umzug beantragt werden.

 

Angemessener Wohnraum

 

Was jedoch ist angemessen? Und was speziell für Menschen mit Behinderung?

Es gibt bestimmte Quadratmeterzahlen pro Person…diese können sich jedoch, bei Vorliegen von „anerkennenswerten Besonderheiten“ auf ein „Mehr an Unterkunftsbedarf, insbesondere bei Schwerbehinderung, erhöhen.

 

 

Zu allem genannten wird es Bescheide (mit Begründungen geben) – dabei können immer Rechtsmittel eingelegt werden:

 

  • Fristgerechter Widerspruch beim Sozialamt

  • Lehnt das Sozialamt den Widerspruch ab – kann man Klage beim Sozialgericht einreichen.

  • Für das Gerichtsverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Der Grundsicherungsberechtigte kann sich vor Gericht entweder selbst vertreten oder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Für die Anwaltskosten kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

  • Oder eine weitere Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle: Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - dieses hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Entsteht der Eindruck, dass ein Träger öffentlicher Gewalt das Recht aus dem BGG verletzt hat, dann kann ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt werden.

  • Die Schlichtungsstelle nach § 16BGGhat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden

 

www.behindertenbeauftragte.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html

 

Hinweis in eigener Sache: Die einzelnen Stichpunkte dienen lediglich als Hinweise im Umgang mit Behörden oder als Stichpunkte für offizielle Beratungsstellen und eigene Recherchen. Es kann von mir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

Als offizielle Stellen wurden die EUTB-Stellen eingerichtet um Menschen mit Behinderung umfassend und unabhängig zu beraten. Im Gegensatz zu den Leistungserbringern wird ihnen mehr Neutralität zugeschrieben, auch gibt es beständig gesetzliche Neuerungen und eine (hoffentlich) zunehmende verstärkte Umsetzung und Ausrichtung auf die EU-Behinderten-Konventionen - hin zu mehr Individualisierung und Selbstständigkeit (ständig fällt der Begriff "auf Augenhöhe" und "individualisiert"...muss anscheinend betont werden...dass so etwas "Natürliches" umgesetzt wird...aber immerhin...)

 

DieBeratungsstellen

 

teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb

 

 

 

Bei Erkrankungen wie mcs oder cfs/me liegen aber nach wie vor noch Defizite in der Information, wie auch in der Vorstellung mit welchen Barrieren die Betroffenen umgehen müssen, vor...und so müssen die gesetzlichen Vorgaben für das Recht auf Teilhabe und Barrierefreiheit - und die Besonderheiten von mcs und cfs/me erst noch zusammenfinden.

 

 

In Bayern wie in Schleswig-Holstein gibt es hier zu schon Ansätze...um die Bedarfe und nötigen Informationen dazu weiter zu verbreiten.

 

Weiterhin gibt es eine Antidiskriminierungsstelle (Bund und Länder)...hier können sich persönlich Betroffene melden und ihre Situation schildern.

 

Auszug aus der U N - B E H I N D E R T E N R E C H T S K O N V E N T I O N

 

Auszug Artikel 25:

…“ das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung…Im Rahmen dieser Gesundheitssorge ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass behinderten Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten zu gewährleisten“..(!)

…“Weiterhin sind Gesundheitsleistungen anzubieten, die von behinderten Menschen speziell wegen ihrer Behinderung benötigt werden, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen…“.

 

Und Artikel 26

…“Behinderte Menschen sollen so in die Lage versetzt werden, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.

Leistungen und Programme sollen im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen.“ (!)

 

Den Forderungen der UN-Behindertenkonvention - wird oft der Umgang mit CFS-ME und MCS Betroffenen nicht gerecht. Es gibt erhebliche Defizite:

 

  • Wohnungsmarkt - Hilfe bei Wohnungssuche/wechsel usw...
  • Barrierefreie Arztpraxen - gesundheitliche Versorgung
  • Umgang von Behörden - und überhaupt das Ernstnehmen von Symptombeschreibungen und Lebensumständen...bei Anträgen
  • Informierte Sachbearbeiter in Behörden (Arbeitsamt/Sozialamt...) oder EUTB-Stellen
  • Gesprächsführungen ohne "Vorverurteilung" oder "Abwertung"...

 

Weitere Infos zur Antragsstellung für einen Behindertenausweis

 

www.fatigatio.de - Bundesverband chronisches Erschöpfungssyndrom...dort gibt es eine Ansprechpartnerin die sich direkt mit dem Thema cfs und Behinderung auskennt.

www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Antrag_auf_Behindertenausweis_fuer_Umwelterkrankte.pdf

www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Barrierefreiheit_fuer_Umwelterkrankte.pdf

www.vdk.de/deutschland -Sozialverband - Vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, Rentnern und chronisch Erkrankten (Inwieweit er sich mit mcs oder cfs/me auskennt - hängt wahrscheinlich noch vom jeweiligen Mitarbeiter ab)

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehindertenausweis/77c393i/index.html#