Erwerbsminderungsrente - Pflege - Behinderung

 

 

Beim Bundesverband Fatigatio e.V. ME-CFS gibt es viele ausführliche Broschüren, so auch:

https://www.fatigatio.de/wir-fuer-sie/infomaterial-shop

  • in Sachen Sozialrecht:

Schriftenreihe 33 - Sozialrecht - Vom Krankenschein – zur Rehaaufforderung – Arbeits(un)fähikgeit zur (Teil)Erwerbsminderungsrente, hier gibt es viele Hinweise über die Abläufe, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Die Broschüren sind per Post oder auch als e-Paper erhältlich

  • Zu Rente und Schwerbehinderung bei ME-CFS

+ Telefon & Mailkontak mit verschiedenen Ehrenamtlichen - zur Information und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen.

www.fatigatio.de/fatigatio/user_upload/PDF

  • Weitere Unterstützung gibt es auch bei speziellen Rechtsanwälten die sich mit ME/CFS auskennen; Infos hierzu bei der Rechtsberatung beim www.fatigatio.de/me/cfs oder beim VDK (Sozialverband für Patienten mit Rechtsberatung)

  • Auch das ME-CFS-Portal und die Schweizer-Selbsthilfe-ME-CFS arbeiten inzwischen mit einem Fachanwalt für Sozialrecht und Kenntnissen zu ME/CFS zusammen

 

  • youtube.com/watch?v=qbfu2P30VF8&feature=youtu.be ...Gerichtlicher Gutachter bestätigt CFS-Erkrankung und volle Erwerbsunfähigkeit - Rechtsanwalt Vormbaum berichtet über ein von ihm vor dem Sozialgericht Köln durchgeführtes Verfahren, in welchem der gerichtlich beauftragte Gutachter das Bestehen der CFS-Erkrankung und die daraus resultierende volle Erwerbsminderung auf Dauer bestätigt hat. (Youtube 13.09.20)

 

Leben-mit-MCS-Forum ...Eingestellt in MCS-Forum kostenlos zum downloaden unter der Rubrik: Ratgeber & Hilfe - ein Buch-Auszug: Dreizehntes Kapitel - Behinderung, Politik - “Fragen rund um die Behinderung” „Anpassung am Arbeitsplatz und Rentenverfahren“ Dieses Kapitel enthält ergänzende Hinweise und Erfahrungswerte zu Abwicklungsverfahren in Deutschland (inkl. Verlinkungen zu evtl. hilfreichen Unterlagen) aus dem englischen (unverbindlich und in viel Eigenearbeit übersetzt ins deutsche von der Selbsthilfe MCS-Rosenheim) Multiple Chemikalien Sensitivität – Ein Überlebens-Leitfaden“ von P. R. Gibson, Ph. D.

 

Unterstützung bei Widersprüchen oder Klagen beim Sozialgericht:

lebenszeit-cfs.de/sozialgerichtsbarkeit

 

Wichtige Eckpunkte bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente:

 

Es ist das passiert – was so nie geplant war – plötzlich oder schleichend sind einem die Fähigkeiten selbst für seinen Unterhalt zu sorgen…“entschwunden“…

Und so absurd es einem Selbst scheint…und egal in welchem Alter…und was nun schon hinter einem liegt…es kann Zeit werden:

 

  • Die Erwerbsminderungsrente zu beantragen

 

Krankenkasse, Rente, Arbeitsamt….die Beweislast liegt beim Patienten…und das in einer Zeit - in der die Ressourcen für solche Kämpfe eigentlich nicht mehr da sind!

  • Mitarbeiter in Ämter und Behörden sollten konstruktiv vorgehen um die betroffenen Menschen bestmöglichst zu unterstützen!

 

Oft ist das leider nicht der Fall - insbesondere wenn man eine Erkrankung hat, die nicht anerkannt ist!

 

 

Darum hier ein paar rechtliche Informationen und weiterführende Links.

 

Erwerbsminderungsrente

 

 

 

Erstantrag für die Erwerbsminderungsrente:

 

  • ...beim Erstantrag kann es hilfreich sein dies zusammen mit einer (m) Rentenberater/in zu tun…vor Allem da bisherige Versicherungszeiten dokumentiert werden müssen…und bei Krankenkassenwechsel, Eheschließungen und und…kann das komplex werden.
  • ...einfach erst mal selber ausfüllen was geht und sich dann einen Termin geben lassen bei der Beratungsstelle.
  • Die Folgeanträge sind oft einfacher auszufüllen, da zu Beginn meist auf 2 Jahre bewilligt wird. Es kann aber immer zu Begutachtungen kommen.
  • Entsprechende Unterlagen mitbringen, siehe hier unter: Rentenauskunft …dann kann schon ganz viel beim ersten Termin erledigt werden.
  • Wichtig ist es den Selbsteinschätzungsbogen R0215 zu nutzen: deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html ....wenn er nicht beim Antrag schon dabei ist, bitte nachfragen!
  • Denn bei der Feststellung der Einschränkungen geht es um die tatsächlichen Einschränkungen und nicht speziell um die Diagnose.
  • Hilfreich kann es sein, übersichtlich einen Tagesablauf zu beschreiben – im Zusammenhang mit Symptomen und Einschränkungen.
  • Ruhig Extrablätter verwenden, wenn der Platz nicht reicht.
  • Dazu ist es nützlich generell schon im Laufe der Erkrankung einen Verlauf mitzuschreiben, sachlich aber konkret…Symptome…Einschränkungen….was geht noch was geht nicht mehr, Veränderungen, neue Symptome, durchaus auch aufschreiben, was man versucht (hat) die Situation zu verbessern mit welcher Methode/Therapie/Medikamenten - was hat geholfen, was nicht. Da es zu einer jahrelangen Erkrankung kommen kann – und man selber sich auch nicht immer erinnert, was und wie es genau vor drei Jahren war…ist das recht nützlich bei jedem neuen Antrag (auch wenn man ins Krankenhaus will oder zur Reha) – der rote Faden gewissermaßen…und beim Folgeantrag kann man den schlüssig weiterbeschreiben.
  • Krankenhausberichte, Arztberichte usw. beilegen – oder auch Erklären wenn man nicht so oft beim Arzt war…krankheitsbedingt kann das passieren, da man gar keine Kraft dazu hat, keine größeren Wegstrecken zurücklegen kann oder keine Begleitung hat, einfach direkt ansprechen.

 

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente:

 

  • Bei einer volle Erwerbsminderungsrente kann man keine 3 Stunden am Stück mehr arbeiten - das heißt aus dem Antrag muss das auch hervorgehen (es geht ja hier nicht um Berufsunfähigkeit für den jeweiligen bisher ausgeübten Beruf sondern generell um eine Tätigkeit)...dass man auch im Haushalt + Freizeit = keine drei Stunden mehr belastbar ist! "Also zwei Stunden Haushalt + 1 Stunde Spazierengehen...könnte schon zu viel sein".
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen, Ausnahmen sind möglich für Auszubildende die innerhalb einer Ausbildungszeit erkrankten, hier gelten besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.
  • Man muss mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit). Aber da spielen auch Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleich durch Scheidung, evt. Krankengeldbezug, Arbeitsunfähigkeit und noch einiges mehr mit eine Rolle. Dann wird der Fünfjahreszeitraum um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass unter Umständen dann die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt werden können, deshalb:
  • Unter bestimmten Voraussetzungen hat man die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt. Mehr dazu hier unter: deutsche-rentenversicherung.de/erwerbsminderungsrente.
  • Auszubildende können sich bei voller Erwerbsminderung auf die "Vorzeitige Wartezeiterfüllung" (Paragraf 53 Sozialgesetzbuch VI) berufen. Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung demnach infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder sonstigen Krankheiten. Bitte sich genau erkundigen welche Möglichkeiten es dafür gibt!
  • Dabei wird bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente nicht der bisherige tatsächliche – und damit deutlich geringere – Verdienst angesetzt, sondern der Betrag wird anders errechnet.

 

Beim Erstantrag kann es sinnvoll sein, dass man sich zunächst an eine Beratungsstelle wendet: Adressen Beratungsstellen

Und für Erkrankte innerhalb der Ausbildungszeit: deutsche-handwerks-zeitung.de/erwerbsminderungsrente-wer-sie-bekommt

 

Im Vorfeld wird geprüft ob eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben möglich ist bzw. ob eine Reha zu leisten ist. Aufgrund der Problematik, dass nach wie vor aktivierende Therapien den Vorrang haben und umweltmedizinische Gesichtspunkte kaum berücksichtigt werden – ist es sinnvoll sehr genau auf die jeweilige Einrichtung zu achten wie das dort gehandhabt wird - ansonsten gut begründen warum einem eine Reha (wie sie bisher angeboten wird) - nicht hilfreich ist...evt. dafür den Kontakt zur Unterstützung von Patienteninitiativen suchen.

 

Erhält man keine Rente und sind die Krankengeldleistungen ausgeschöpft, steht wohl Grundsicherung an. Allerdings wird Einkommen und Vermögen verschieden hoch angerechnet.

 

  • Bei Amtsgängen und Antragsstellungen kann es hilfreich sein eine unterstützende Person mitzunehmen oder eine Begleitung einer fachlich ausgebildeten Person im Sozialrecht. (Informationen gibt es zum Beispiel bei den örtlichen Wohlfahrtsverbänden)

 

Grundsicherung im Alter / Erwerbsminderung

 

Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält bei Bedürftigkeit, wer 65 Jahre oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist.

Hier mehr Informationen zur Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt:

grundsicherung/hilfe-zum-lebensunterhalt.html ...+....deutsche-rentenversicherung.grundsicherung

 

Was sonst noch nützlich sein kann:

 

Im besten Falle hilft eine sachliche Begründung für die Notwendigkeit der Begleitung - die natürlich die Untersuchung nicht stören darf - der Gutachter braucht wiederum (hoffe ich) auch eine sachliche Begründung falls er dies nicht wünscht.

  • Rechtliche Unterstützung bei Patienteninitiativen oder Selbsthilfegruppen…auch wenn es um Gutachten und Stellungnahmen geht.
  • Finanzielle Unterstützungen gibt es manchmal bei Stiftungen www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen (je nach Krankheitsbild, manchmal werden auch private Therapiekosten übernommen (wenn alles gut begründet ist), vielleicht auch für Nahrungsergänzungsmittel? (Gibt es Fonds auch bei Gewerkschaften? Habe selbst mal einen Betrag erhalten, der Antrag wurde aber von einer Betriebsratsmitglied gestellt –darum kann ich nicht mehr dazu sagen, wie sich das nennt…irgendeine Art von Härtefall?)
  • Einzelfallentscheidungen bei der Krankenkasse beantragen…ein Versuch ist es Wert wenn Therapiekosten oder Untersuchungskosten  anstehen die ansonsten nicht übernommen werden (aber immer vor der Behandlung anzufragen) (Antrag auf Kostenerstattung oder teilweiser Kostenbeteiligung)
  • Bei der Auswahl der Klinik – gut recherchieren was man möchte…auch wenn nicht gängig genehmigt…gut begründete Anträge stellen..Internetrecherche…vielleicht klappts und die Gesetzeslage gibt was her…
  • Behandlungvorausplanung…und Vollmachten…hier steht nicht nur drin…was man nicht will sondern auch was man will oder welche Eigenheiten die eigenen Krankheit mitbringen…am besten noch von einer unabhängigen Person + Arzt unterschreiben lassen. Eine mit der Krankheit vertraute Person zu haben, im Falle dass man seinen eigenen Willen nicht mehr kundtun kann - kann sehr sinnvoll sein. (Vorsorgevollmacht)....Wenn man zum Beispiel akut in ein Krankenhaus kommt....dass die Ärzte gegenüber der vertrauten Person von der Schweigepflicht entbunden sind oder in Sachen Aufenthalt - eine Verlegung (bei Bedarf) in eine andere angemessenere Einrichtung in die Wege leiten kann oder wenn man nach Hause entlassen werden will. Ein Bevollmächtigter kann auch Anträge stellen - z.Bsp. Pflegeantrag oder was sonst noch notwendig sein kann.
    lebenszeit-cfs.de/behandlungsvorausplanung.html ...hier sind ein paar Ideen aufgelistet...da ich selbst in Stresssituationen oft nicht mehr adäquat sprechen kann - hilft es mir selber darüber zu kommunizieren, in dem ich einfach was schriftliches "über den Tisch schiebe" oder meiner Begleitperson eine Grundlage für ihre Unterstützung zu gebe.

 

Unterstützung bei Vorliegen eines Grades der Behinderung

 

 

Wichtige Stichpunkte im Zusammenhang mit Behinderung und Lebenssicherung:

 

 

  • Und hier habe ich unter "Konkret" versucht Informationen zum Antrag auf Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Beratungsstellen, Persönliches Budget...und weitere (finanzielle) Entlastungen zusammenzufassen: Antrag-Behinderung

 

 

Ausführliche Beratungen zu all diesen Themen erhält man bei den EUTB-Beratungsstellen:(Sollte dort MCS oder ME/CFS nicht bekannt sind - kann es hilfreich sein, Informationsmaterial über die Erkrankung mitzunehmen.)

teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb

 

 

Infos zur Antragsstellung für einen Behindertenausweis

 

Fatigatio - Bundesverband chronisches Erschöpfungssyndrom...dort gibt es eine Ansprechpartnerin die sich direkt mit dem Thema cfs und Behinderung auskennt.

eggbi.eu...Barrierefreiheit für Umwelterkrankte - und wie wirkt sich mcs auf den Behindertenantrag aus

VdK - Sozialverband - Vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, Rentnern und chronisch Erkrankten 

lebenszeit-cfs.de/antrag-behinderung  - Antrag auf Schwerbehinderung - im Rahmen von ME/CFS und MCS

 

 

Pflegebedürftigkeit

 

 

...Ausführliche Informationen zum Antrag hier unter: lebenszeit-cfs.de/pflegegrade

 

Durch die Ausweitung des Pflegebegriffs seit 2017 wurden über das organische hinaus, psychische und kognitive Einschränkungen, die sich auf die Alltagskompetenz auswirken, mehr berücksichtigt.

Die individuelle Pflegesituation wird inzwischen in fünf (statt bisher 3 + Pflegestufe 0)  Pflegegraden zielgenauer abgebildet.

 

Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Die Antragstellung können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte übernehmen, wenn diese dazu bevollmächtigt werden.  Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

 

Es folgt eine Pflegebegutachtung im eigenen Wohnumfeld. Nur "erzählen" wie es einem grundsätzlich geht, genügt nicht - wichtig an dem Tag - der Begutachter protokolliert alles - von der Kleidung - bis über die Gangart, wie man sitzt (selbst wie man die Hand gibt) - die Konzentration - die Sprachfähigkeit - Umgang mit ihm (Blickkontakt - Ausfälle im Gespräch usw..) also ihm zeigen wie es einem normalerweise geht - wenn es keine guten Tage sind....(Zusammennehmen genau an diesem Tag ist nicht zielführend und kann fehlinterpretiert werden!) - Hilfreich eine vertraute Person mit dabei zu haben - zeigt auch - dass man das nicht alleine mehr schafft und die Person kann solche Situationen schildern)

 

Im Leistungsbescheid steht dann die Entscheidung der Pflegekasse über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Diese soll für die Versicherten transparent und nachvollziehbar sein.

 

Es besteht das Recht mit dem Bescheid das Gutachten zu erhalten. Das kann bei dem Begutachtungstermin besprochen werden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist dies noch möglich. (Wichtig falls man in Widerspruch gehen will und auch als Ausgangslage bei einer Höherstufung... sowieso interessant wie der Gutachter das alles so beschreibt...)

  • Hilfreich; Pflegetagebuch führen...dazu gibt es einige Beispiele im Netz, die an die individuelle Situation angepasst werden kann.

Mehr Details zur Beantragung eines Pflegegrades bei cfs/me hier unter: lebenszeit-cfs.de/pflegegrade

vdk.de/deutschland/pflegebeduerftig_tipps_pflegebegutachtung

 

 

 

Nachteilsausgleich

 

 

 

Bei Vorliegen einer Behinderung - siehe oben unter Punkt: Behinderung

 

In Sachen Nachteilsausgleich an Schulen:

 

  • Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei der Schule oder Ausbildungsstätte
  • (Vorab vielleicht weitere Infos im Netz suchen oder mit dem Schulamt vorbesprechen oder Kontakt mit dem Vertrauenslehrer der Schule aufnehmen - evt. mit ihm gemeinsam schon mit dem Klassenlehrer sprechen (falls das hilfreich erscheint) er entscheidet das allerdings ja nicht.
  • In dem Antrag sollte neben dem Wunsch auch schon spezifiziert werden, welche Beeinträchtigungen vorliegen und welcher Nachteilsausgleich hier hilfreich wäre. (Pausenzeiten, Rückzugsmöglichkeiten, Verlängerung bei Arbeiten, Umgang mit Fehlzeiten, Sportunterricht...)
  • Die Schule prüft den Antrag.
  • Wird die Gewährung eines NAs abgelehnt, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides dagegen geklagt werden. Ist aber immer im Einzelfall abzuwägen...das Klima in der Schule für das Kind sollte nicht zu sehr darunter leiden - auch weiß ich nicht inwieweit es im Streitfall zu einer medizinischen Begutachtung kommen kann...das ist für das Kind wie für die Familie - denke ich - eine extreme zusätzliche Belastung!

 

Mehr Gedanken zu Kindern und Jugendlichen, sowie Nachteilsausgleich in der Schule mit cfs/me hier unter : lebenszeit-cfs.de/cfs-me-kinder

Und vor Allem die Kinderbroschüre von Fatigatio (1. Auflage 2019) - und die neue Broschüre - Besonderheiten der sozialen Absicherung im Bildungssystem bei Kindern und Jugendlichenvon (1. Auflage 2023)

Beide im Fatigatio auch als e-Pager erhältlich: https://www.fatigatio.de/wir-fuer-sie/infomaterial-shop

Sowie die in Schriftenreihe Informationen, Konzepte und Erfahrungen Nr. 29 bei Fatigatio: Rente und Schwerbehinderung bei ME/CFS von Steffi Neldner und (2023) neue Informationsbroschüre zu sozialrechtlichen Fragen. Der Weg von der Krankschreibung, Rehaaufenthalt und die Fragen der Arbeits(un)fähigkeit im Zusammenhang der Beantragung von der Erwerbsminderungsrente.