ME (Myalgische Enzephalomyelitis) und CFS (Chronic Fatigue Syndrom) und mcs

 

Patientenverfügung

 

 

Die Patientenverfügung – die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung....wo fange ich an? Nachdem ich es wochenlang habe liegen lassen – ich weiß theoretisch bräuchte ich eine...praktisch bedeutet das die Auseinandersetzung mit dem Worst-Case...und das geht noch weiter...der Worst-Case ist nicht der Tag an dem ich kurz vor dem Sterben stehe ....und das ist abstrakt genug – der Worst-Case eines ME/CFS/MCS Patienten ist es überhaupt in eine medizinische Institution zu müssen – womöglich noch in einem dann bereits völlig „ausgeschöpften“ Zustand – und allein schon krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage – kognitiv und kommunikativ adäquat auf den weiteren Verlauf der Behandlungen dort Einfluss zu nehmen – immer abhängig von Ärzten und Pflegepersonal – dass sich eventuell nicht die Zeit nimmt oder hat genauer nachzufragen – denn auch ein CFS/ME/MCS erkrankter kann einen Unfall haben, ohmmächtig werden, einen „toxischen Schock“ bekommen...oder eben alles was „gesunde“ Menschen auch in eine solche Situation bringen kann! Und dann???.....

 

Gesetzliche Grundlagen der Patientenverfügung

 

Die Patientenautonomie ist ein spezieller Fall des Selbstbestimmungsrechts und ergibt sich aus dem Recht zur Menschenwürde Art. 1 Abs.1 GG und dem Recht Art. 2 Abs. 1 GG. Es umfasst die Bestimmung über Körper und Gesundheit, die wiederum vor fremden Eingriffen grundgesetzlich geschützt sind in Art. 2 Abs.2 Satz 1 GG, weiterhin geregelt im § 1901a BGB.

 

Eine PV ist gewissermaßen ein in die Zukunft hinein verlängerter Wille. Sie umfasst damit für jene Fälle Vorkehrungen zu treffen, in denen eine aktuelle Willensbildung oder Willensäußerung nicht (mehr) möglich ist. Zwar besteht der Vorrang des Rechtsgutes von Leben, Körper und Gesundheit jedoch ein Eingriff ohne Zustimmung käme theoretisch einer Körperverletzung gleich.

 

Hilfreich:

 

Um die Festlegungen in einer Patientenverfügung besser nachvollziehen zu können, kann es für das medizinische Behandlungsteam, ebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin oder Betreuer hilfreich sein, die persönliche Auffassung des Patienten zu kennen.

 

Also – bevor es zur „Abarbeitung“ verschiedener Szenarien geht – was mühsam genug ist – steh ich vor ganz anderen Fragen – ich spüre Widerstand – Unsicherheit – Ängste und dahinter ein bißchen Hoffnung auf ein Ärzte-Pflegeteam zu treffen – dass durch das was ich schriftlich darstelle einen kleinen Zugang bekommt zu der Besonderheit die sich aufgrund von ME/CFS/MCS ergeben und die es zulassen können – einmal aus meinen „Augen“ zu sehen und die Hoffnung, dass sie meine persönliche Vorstellung von menschenwürdigem Leben und Sterben respektieren können.

 

Das ist ja auch immer höchstpersönlich – dahinter stehen ja persönliche, eventuell religiöse Vorstellungen, Gedanken über den Tod aber auch der Wunsch – dass durch die Behandlungen im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung meine mögliche Lebensqualität (auch in der Sterbephase) nicht noch durch äußere Faktoren wie Untersuchungen, die ich eventuell nicht möchte oder mir weiter schaden könnten – durch beduftetes (hektisches) Personal...unverträgliche Ernährung (oder ganz simpel die Bettwäsche oder das Putzmittel im Raum) – nicht weiter eingeschränkt werden.

 

Aber wie finde ich nun meine persönliche Auffassung? Das können Fragen sein, die ich zuvor für mich selbst oder am besten dann auch schriftlich zusammenfasse, in der Auseinandersetzung letztendlich mit der eigenen Endlichkeit oder mit einer möglichen entstehenden Pflegesituation:

 

  • Wie ist meine derzeitige Lebenssituation
  • Wie stehe ich zur Verlängerung meiner "Lebenszeit" durch medizinische Maßnahmen
  • Wo könnte meine „Leidensfähigkeit“ an Grenzen stoßen
  • Was verstehe ich unter "Lebensqualität"
  • Wie kann ich mit „Abhängig sein“ umgehen
  • Wovor habe ich Angst
  • Wie stehe ich zu bewusstseinsveränderten Medikamenten, zu Untersuchungen, Behandlungen
  • Was (und wer) kann für mich hilfreich sein
  • Was hat mich mein Leben bisher (mit chronischer Erkrankung) gelehrt
  • Welche Umgebung und welchen Umgang brauche ich speziell als CFS/ME/MCS erkrankte Person um meine Lebensqualität nicht zusätzlich zu erschweren
  • In welcher hilfreichen Form kann ich das dem medizinischen Personal nahe bringen
  • Gibt es Vertrauenspersonen die mir dabei helfen können?
  • Gibt es Ärzte die sich mit cfs/me/mcs auskennen, die hilfreich sein können entweder in der Behandlung oder in der Kommunikation mit den zuständigen Ärzten
  • Kenne ich gute Kliniken – und kann ich im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes davon Gebrauch machen (oder der Bevollmächtigte oder Betreuer) – in eine für mich besser geeignete Klinik verlegt zu werden (oder nach Hause entlassen zu werden – oder gar bei einer Zwangseinweisung rechtliche Mittel einzulegen)
  • Ist es notwendig bestimmte Dinge vor Gericht einzuklagen – und auch hier – die Reichweite der Patientenverfügung wurde 2009 vom Gesetzgeber erweitert – je verständlicher es für die zuständigen Personen beschrieben ist, umso eher besteht die Hoffnung auf Umsetzung
  • Habe ich Personen die ich auf meine Patientenverfügung hinweisen kann – die mich gegebenenfalls dann unterstützen können in ihrer Umsetzung?

 

 

 

Und je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr erkenne ich, dass diese Patientenverfügung nicht nur etwas mit meiner letzten Lebensphase zu tun hat sondern ganz konkret – wenn ich mit meiner Multisystemerkrankung aus welchen Gründen auch immer (Unfall, anstehenden Operation...) in eine medizinische Institution muss – und meine Zustand gegebenenfalls vorübergehend  die Ärzte andere Schlüsse ziehen lassen würden – während es für mich lediglich eine (hoffentlich) vorübergehende Reaktion auf eine akute Stresssituation sein kann.

 

 

Dabei ist zu beachten:

 

 

In der Patientenverfügung bestimmt der (spätere) Patient, welche Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Die Auswahl dieser Personen kann in einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorgenommen oder zumindest beeinflusst werden.

Das betrifft auch den Partner, die Eltern oder die Kinder wenn sie Volljährig sind – hierzu benötigt es eine sogenannte Vorsorgevollmacht.

 

 

Der Patientenwille ist maßgeblich

 

Liegt eine Patientenverfügung vor, hat der behandelnde Arzt zunächst zu prüfen, welche ärztlichen Maßnahmen im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind.

Eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht errichtete Patientenverfügung kann zusammen mit der Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister gegen eine Gebühr registriert werden. Auch nützlich wenn es die nahestehenden Menschen wissen, im Geldbeutel ein Vermerk ist und auch der behandelnde Arzt das weiß.

 

Die PV muss schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift und Datum eigenhändig oder durch einen von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Ein Notar ist nicht zwingend notwendig – eine eigenhändige Unterschrift reicht – noch besser wenn noch ein „Zeuge“ unterschreibt - der die Einwilligungsfähigkeit damit „bezeugt“. (Arzt oder nahestehende Person). Sie in bestimmten Zeitabständen erneut zu prüfen, neu anzupassen oder zu bestätigen macht die PV auch glaubwürdiger.

 

 

Im Rahmen von cfs/me/mcs – wäre es zum Beispiel sinnvoll die persönliche Situation zu beschreiben – denn die Erkrankung kann in ganz bestimmten Krankenhaussituationen zu Fehleinschätzungen des Personals kommen. Dabei ist es sinnvoll ganz konkrete Pflegesituationen zu Hause oder im Krankenhaus als Beispiel zu nehmen.

 

 

Das kann solche spezifischen Situationen betreffen wie: 

 

  • Wie sieht es bei der täglichen „Wäsche“ aus ....kann noch aufgestanden werden, ist es schon schwierig zu sitzen...(orthostatische Intoleranz..)
  • Kann die Temperatur  nachgeregelt werden...Handtücher und Pflegeprodukte vertragen werden
  • Wie sieht es mit bisher benötigten Hilfsmitteln aus (Rollstuhl oder Liegerollstuhl, Gehörschutz, Maske,)
  • Reaktionen auf beduftetes Personal, Chemikalienüberempfindlichkeit...Desinfektionsmittel,
  • Allergien und (Nahrungs-) Unverträglichkeiten –
  • Nichtabsehbare Folgen von Medikamenteneinnahme, Narkosen
  • Aktivierungstherapien (Hier kann schon eine Massage oder Physio im Bett zuviel sein!)
  • Ist Essen am Tisch möglich oder eher im Bett...
  • Möchte man Reizexpositionen zur Überprüfung oder Ausschlussdiagnostik ausschließen
  • Braucht es eine vertraute Begleitung bei Untersuchungen....
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Neuropsychiatrische Symptome aufgrund von Überlastung oder Reizüberflutung könnten fehlgedeutet werden. Dazu gehören extreme Licht-, Geräusch-, Geruchs- oder taktile Empfindlichkeiten – Verwirrung – Gedächtnisverlust, Taubheits- und Lähmungsgefühle) – darauf bitte hinweisen und auch

...... dass die zentralnervösen Symptome verschwinden, sobald der Patient sich gesundheitlich stabilisiert hat und in einer für ihn „sicheren“ und „beruhigenden“ Umgebung ist. 

 

(Beispielsweise lösen sich bei mir Zitterattacken nach Überlastung in Ruhe und in einer geschützten Umgebung wieder auf...passiert das in einer ärztlichen Einrichtung werden oft beruhigende Medikamente angeboten (deren Nebenwirkungen jedoch bei cfs/me/mcs nicht absehbar sind) (Das resultiert möglicherweise aus einem gewissen unhinterfragten routinemäßigen Ablauf oder auch aufgrund von Hilflosigkeit (das Gefühl etwas tun zu müssen) oder Unkenntnis, dass diese Zitterattacken aufgrund von einer Überforderungssituation stattfinden und der Körper hier klare Zeichen setzt).

 

Freiheitsentziehende Maßnahmen

 

Freiheitsentziehende Maßnahmen liegen vor, wenn der Betroffene auf einem beschränkten Raum festgehalten oder sein Aufenthalt ständig überwacht wird. Fixierung aber auch stark beruhigende Medikamente oder Einweisung in eine Klinik oder der Widerstand der Klinik bei Verlegungs-oder Entlasswünschen. 

 

Eine Unterbringung ist aber nur zur Vermeidung einer Selbstschädigung möglich! In der Vorsorgevollmacht kann auch einer Person des Vertrauens für den Fall der Fälle das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden – vielleicht gibt es bevorzugte Kliniken – die können dort auch benannt werden, bei Rückkehr nach Hause sollte die Versorgung zu Hause gewährleistet sein...

 

Ein mögliches Argument um jemand in einer Klinik zu behalten obwohl er das nicht möchte, könnte sein: Unterbringung oder Therapie im Sinne eine Heilbehandlung – (Möglicherweise auch Psychopharmaka oder andere eventuell nicht gewünschte Medikamente – aber erstens ist ME nicht heilbar (woher sollten dann die Ärzte nachweisen können – dass es im Sinne dieser Heilbehandlung hilfreich wäre (eine Behandlung muss zudem auch „erfolgsversprechend“ sein – gibt es hier auch nicht – also Begründung hinfällig auch zur Verhinderung einer Chronifizierung fällt hier flach (die liegt ja schon vor)  - dies gut mit nahen Menschen absprechen, Hilfe und Kontakt mit Patienteninitiativen suchen, denn plötzlich können sich auch diese in dem Neuland befinden. Je genauer der Gesundheitsbevollmächtigte Bescheid weiß, umso eher kann er dafür eintreten.

 

 

Behandlungsverzicht/Behandlungsabbruch

 

Jede Heilbehandlung ohne Einwilligung des Patienten ist strafrechtlich und zivilrechtlich als Körperverletzung anzusehen. Ärztliche Handlung bedarf einer Rechtfertigung (einer medizinischen Indikation) und die Einwilligung bzw. eine Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Willen des Patienten.

 

 

 

 

 

Bevollmächtigter

 

Ein Bevollmächtigter ist die Person, die aufgrund einer (Vorsorge-)Vollmacht für den entscheidungsunfähigen Vollmachtgeber handeln soll. (Oder auch wenn man tatsächlich etwas nicht tun kann während einer Pflegesituation zum Beispiel...außer Haus Dinge erledigen/Bank/Arztgespräche...Behörden...) - es können  Teilvollmachten erteilt werden oder die Vollmacht auch jederzeit widerrufen werden.

 

Vorsorgevollmacht (tritt ein wenn der Patient seinen eigenen Willen krankheitsbedingt nicht mehr mitteilen kann)

 

Hier erhält eine andere Person das Recht für den Patienten in verbindlicher Weise zu entscheiden. Der Bevollmächtigte vertritt bei der Gesundheitsvollmacht den Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten und Pflegekräften und hat die Rechtsmacht für ihn zu entscheiden, solange er den Willen und das Wohl des Patienten verfolgt.

Die Vollmacht reicht weiter als eine PV, da der Bevollmächtigte nicht nur an den mutmaßlichen Willen gebunden ist sondern Entscheidungen treffen kann. Die Vollmacht kann auch von mehreren Personen ausgeübt werden. In der Vollmacht sollten genaue Regelungen enthalten sein, also keine Generalisierungen.

 

Vollmachten können unter anderem folgende Bereiche betreffen:

 

  • Führung von Rechtsgeschäften
  • Vollmachten im Bereich der Gesundheitsfürsorge (auch Entbindung der Schweigepflicht der Ärzte)
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Verfügung über vorhandenes Vermögen
  • Handlungsvollmachten für Wohnungsangelegenheiten
  • Abgaben notwendiger Erklärung gegenüber Behörden und Dienststellen
  • Postöffnung

 

 

Betreuungsverfügung

 

Dieses Vorsorgeinstrument dient – anders als die Vorsorgevollmacht – nicht der Betreuungsvermeidung, sondern möchte eine vom Gericht anzuordnende Betreuung näher ausgestalten. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung enthalten. (Hier können übrigens auch Personen im Vorfeld ausgeschlossen werden).

Der Betreuer, wie auch der Bevollmächtigte sollte Kenntnisse in cfs/mcs haben oder/und sich einschlägig informiert haben.

Liegt keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vor wird das Betreuungsgericht auf Anfrage tätig. Das kann über einen Verwandten erfolgen aber auch über die Klinik oder ein Pflegeheim. Der Betreuer ist aber auch an eine Patientenverfügung gebunden, soweit eine vorliegt und dies auch bekannt ist.

Es gibt eine große Menge an Vorschlägen im Internet wie eine Patientenverfügung aussehen kann. Unterschiedliche Selbsthilfegruppen, Seniorenverbände, Hospizvereine, (aber auch)Pharmafirmen, Kirchen, Vereine für humanes Sterben – bieten unterschiedliche Varianten an, die jeder für sich dann verändern und modifizieren kann.

Um nochmals auf mögliche Inhalte der PV zurückzukommen; hier geht es um ganz konkrete Situationen - wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll (oder auch nicht), wenn ich nicht mehr oder auch nur zeitweise nicht entscheidungsfähig bin.

 

Hierbei gilt: Je nachvollziehbarer die Wünsche und je detaillierter die Darstellung, umso verbindlicher ist die Patientenverfügung! (Ein Pauschalvordruck kann lediglich eine Hilfe der Formulierungen sein und sollte immer persönlich angepasst werden!)

 

 

Themen die unter anderem angesprochen werden sollten: (nur ein Ausschnitt und nicht vollständig)

 

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung (in welcher Form oder auch wann nicht)
  • Flüssigkeitszufuhr (in welcher Form oder wann nicht mehr)
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Wohin möchte ich verlegt werden (nach Hause, Hospiz, bestimmte Einrichtung)
  • Dialyse/Antibiotika/Operationen...Bewusstseinsdämpfende Medikation
  • Aber auch Festlegung ärztlicher und Pflegerischer Maßnahmen
  • Schweigepflichtentbindung der Ärzte gegenüber bestimmten Personen
  • Gibt es einen Gesundheitsbevollmächtigten...(sinnvoll – falls solche Person vorhanden) – ansonsten nochmals die Bitte an einen eventuell eingesetzten Betreuer – sich wirklich in die cfs/me mcs Problematik einzuarbeiten – sich bei bestimmten Institutionen (wie fatigatio oder lost voice zu informieren – das habe ich auch in meiner PV die Ärzte bzw. das Pflegepersonal gebeten...)
  • Organspende ja oder nein? (Siehe dazu nähere Infos unten)
  • Palliative, sowie ärztliche und pflegerische Versorgungsmaßnahmen wenn der Weg nicht mehr auf Heilung ausgerichtet ist.
  • Seelsorgerische oder hospizliche Begleitung gewünscht? Sonstige Wünsche?

 

 

Falls es zu Konfliktfällen kommt:

 

stiftung-patientenschutz.de  ...Schiedstelle und Patientenschutztelefon

stiftung-patientenschutz.de/themen/patientenschutztipps

www.bmjv.de ...Patientenverfügung - ....wie bestimme ich was medizinisch unternommen werden soll wenn ich entscheidungsunfähig bin

 

Informatives kleines Büchlein: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von Gerhard Geckle/Michael Bonefeld

 

genuk-ev.de/newsreader/barrierefreies-krankenhaus ...GENUK veröffentlich aktuell einen kleinen Leitfaden "Barrierefreies Krankenhaus und Pflegeheim auch für Chemikaliensensible (und Elektrosensible)!"

 

 

Weitere Quellen:

 

Patient ohne Verfügung...das Geschäft mit dem Lebensende von Matthias Thöns (4.Auflage 2016)

Leben bis zuletzt...was wir für ein gutes Sterben tun könnten von Sven Gottschling mit Lars Amend (2016)

Welche Medizin wollen wir?...warum wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt ärztlichen Handelns stellen müssen von Michael de Ridder  

 

Weiterhin besteht die Frage ob Organspende oder nicht

 

Persönlicher Einschub: 

  • Bei einer in Frage kommenden Organspende ist die Hirntoddiagnostik maßgeblich – also nicht das Beenden des Herzschlages. 
  • Bedeutet für die Angehörigen – das Verabschieden von einem „atmenden Toten“ 
  • Für den für Hirntotfestgestellten (hier müssen bestimmte Vorgänge vollzogen werden die auch schmerzhaft sein können – nämlich dann wenn man später gar nicht für Hirntod erklärt wird!) 
  • Wird man für Hirntod erklärt bedarf es seltsamerweise zur Organentnahme weiterhin Schmerzmittel oder Narkose – da der für toderklärte noch weiterhin Reaktionen und Reflexe zeigt. 
  • Inwieweit cfs/me übertragen werden kann durch Organentnahme ist auch noch ungeklärt. 

 

Hier muss man inzwischen tatsächlich darauf achten, dass die Patientenverfügung und eine eventuelle Bereitschaft zur Organspende sich nicht widersprechen!

 

Die Problematik ist, dass humanes Sterben (falls gewünscht) und Spenderkonditionierung in der Endphase sich widersprechen.

 

So wird ein spenderkonditionierter Finalpatient weiterhin beatmet und seine Vitalfunktionen erhalten - sein Herz hört nicht auf natürliche Weise auf zu schlagen - was dann auch nicht im Beisein von nahestehenden Menschen möglich ist. Erst bei der Organentnahme (in der noch Schmerzmedikamente und je nach Land auch Narkosen verabreicht werden) - hört das Herz auf zu schlagen.

Wer bis zum Schluss sich für schmerzstillende Medikamente entschieden hat...diese werden für die Hirntoddiagnostik ausgesetzt - sollte man doch nicht für Tod erklärt werden - bekommt man sie wohl wieder - wird man für Hirntod erklärt finden auch keine weiteren "Heilbehandlungen" statt - (die Frage ist umstritten...wann ein Mensch tot ist...und wurde seit den Möglichkeiten Transplantationen durchzuführen rechtlich immer weiter angepasst) - ...auch ein Hirntoter hat noch einen Blutdruck (der sich während der Organentnahme verändert), er reguliert seine Temperatur und kann sogar sein Immunsystem weiter hochfahren um gegen Infekte anzugehen)

Werde ich automatisch Organ- und Gewebespender?

Nein. Voraussetzung für eine Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod ist die Einwilligung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu Lebzeiten oder die Zustimmung seines nächsten Angehörigen, wenn zu Lebzeiten keine Erklärung abgegeben worden ist.

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (2022) setzt sich ein für „ergebnisoffene“ Gespräche schon im Vorfeld zwischen Arzt und Patient.

In Deutschland galt zunächst die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Sofern weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organspenders vorliegt, ist der nächste Angehörige zu befragen, ob ihm eine Erklärung des möglichen Organspenders bekannt ist. Ist dies der Fall, ist die Erklärung umzusetzen. Anderenfalls räumt das Gesetz dem nächsten Angehörigen das Entscheidungsrecht ein. Der Angehörige hat bei seiner Entscheidung einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders zu beachten. Lässt sich ein solcher nicht ermitteln, entscheidet der Angehörige nach eigenem ethisch verantwortbarem Ermessen.

 

Inzwischen nennt sich das Entscheidungs- oder Erklärungslösung in Deutschland; jeder Bürger ab 16 Jahren (hierzu braucht man also nicht Volljährig zu sein - obgleich es eine solch wichtige Entscheidung ist und ein PV erst ab 18 gemacht werden kann!) erhält immer wieder von den Krankenversicherungen "Informationen" und die Aufforderung sich zu "entscheiden" - eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht - liegt keine schriftliche Entscheidung vor - entscheiden nach wie vor die Angehörigen - eine eigene Entscheidung würde da tatsächlich die Angehörigen entlasten - eine solch schwere Entscheidung in einer akut belastenden Situation treffen zu müssen kann in dem Moment aber auch noch Jahre danach als sehr belastend empfunden werden....allerdings finde ich die Informationen die man in solchen Schreiben erhält als wenig informativ und werbetechnisch nicht als neutral...eine nähere Beschäftigung mit dem Thema um auch diese höchtspersönliche Entscheidung zu treffen sollte sich daher eigentlich nicht auf lediglich diese Anschreiben richten.

 

Im übrigen gelten in anderen Ländern andere Regeln und wer dort verstirbt unterliegt den dortigen Gesetzen. Verbreitet ist hierbei die Widerspruchslösung...dass heißt jeder ist potenzieller Spender - es sei denn er habe an einer zuständigen Stelle seinen Widerspruch hinterlegt...das erklärt die "höhere" Spendenbereitschaft in anderen Ländern...da Organspende und die Entscheidung darüber auch immer eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben bedeutet....jedoch existiert eine gewisse "Hemmschwelle" sich in gesunden Zeiten damit auseinanderzusetzen.

 

...um auf die Organspende nochmals kurz zurückzukommen hier

 

ausführliche Auseinandersetzung und Informationen mit dem Thema unter:

 

stiftung-patientenschutz.de/themen/organtransplantation

 

 

Medizin ohne Maß? Vom Diktat des Machbaren zu einer Ethik der Besonnenheit von Giovanni Maio 

Hirntod - Organspende...brisant und ehrlich von Regina Breul im Gespräch mit Wolfgang Waldstein (2014)

 

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Da wo Tod und Krankheit nur in Zahlen bemessen wird - und nicht mehr ins Kontinuum des Lebens gehört - wo es lukrativer ist Medikamente zu verschreiben und Hightechverfahren einzusetzen, (oder nicht lukrative austherapierte Patienten allein zu lassen), da wo Menschen nur nach ihrer Leistungsfähigkeit definiert werden und wieviel noch an ihnen zu verdienen ist, anstatt präventiv die Umwelt und das geistige Klima (generell und natürlich auch in der Pflege und medizinischen Begleitung) zu verbessern - da ist die Gestaltung eines humanen Lebens und Sterben schwierig.

 

Ich glaube da wo jeder einzelne sich stärker seiner Endlichkeit bewusst ist - da ist es eher möglich achtsamer mit sich, seiner Umgebung und seiner Umwelt umzugehen. Es kann Angst erzeugen aber auch die Bewusstheit auf den Augenblick lenken - auf das wertvolle in den Augenblicken im Leben in denen Begegnung geschieht, der Geist zur Ruhe kommt. Auch das medizinische Personal sollte sich bewusst sein...dass die Begegnung Arzt-Patient....Pflegende(r) und Patient immer an einem wichtigen Knotenpunkt im Leben geschieht - einer Phase im Leben - die jeder durchlaufen wird - der Respekt vor der Vergänglichkeit des Seins und der achtsamen Begleitung des anderen - die, vor Allem bei Multisystemerkrankungen, immer nur individuell sein kann - das wäre hilfreich um ein geistiges Klima zu schaffen - mit und ohne Erkrankung - in Würde die Wege zu gehen die zu gehen sind.

 

Und im übrigen schafft eine wohlwollende Atmosphäre ein angenehmeres Klima für die Ärzte und Pflegenden, vermindert Schmerzen und Ängste bei den Patienten - läßt wahrscheinlich noch mehr Heilung oder zumindest Erleichterung zu....

 

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Für den eigenen Weg..........

 

Mit welcher aufgewühlten Seele will ich gehen...?

 

Will ich leben....?

 

Wo kann ich noch Frieden finden....?

 

Wo Versöhnung....? 

 

Wo sind noch nicht alle oder schon zuviele Worte gesprochen...?

 

 

 

 

 

Für den Arzt/Pflegende(n)

 

 

Ist da Augenhöhe
 
spüre ich Respekt
 
glaube ich schon "alles zu wissen"
 
erinnere ich mich warum ich diesen Beruf ergriffen habe
 
kann ich auch da sein
 
wenn nichts mehr zu tun ist
 
habe ich liebevolle und achtsame Augen und Ohren