ME/CFS - im Fadenkreuz von Politik - Medizin - Gesundheitspolitik - Willen und Umsetzung

Politische Wege zur evidenzbasierten Umsetzung von medizinischer Teilhabe und Patientensicherheit von

ME/CFS – Post/LongCovid und auch PostVac Erkrankter oder der lange Weg zur medizinischen und sozialen Teilhabe!

 

Also…das Gesundheitssystem ist komplex und wer mit was verzahnt ist, als Laie/Laiin oft nicht wirklich verständlich…wichtig für den Auf-und Ausbau einer Versorgungsstruktur sowie medizinische und soziale Teilhabe für ME-CFS Erkrankte ist jedoch jedes einzelne Zahnrad an dem gedreht wird.

 

  • Hier immer wieder Beispiele (ohne Gewähr) und nicht vollständig…warum (oder darum)…in der praktischen Erfahrung zur Versorgung (Schwer)Erkrankter mit ME-CFS-POSTCovid und PostVac in der Realität spürbar kaum etwas ankommt, obwohl gefühlt soviel in Bewegung ist.

 

Beginnen könnte man ja schon mit den Begrifflichkeiten…ständig neue Begriffe verwässern die Studien – die Akzeptanz in den Arztpraxen, die Fortbildungen und die Anerkennung in der Gesellschaft.

 

Hauptsächlich jedoch:

 

fehlt es auch an einer entsprechenden medizinischen Leitlinie...so dass ME-(cfs) immer wieder als Unterpunkt diverser Leitlinien auftaucht, wo sie gar nicht hingehört.

 

Und bleibt so quasi in der "Hoheitsgewalt" der Ärzte...nach welchem Ermessen und "Gefühl" sie damit umgehen - in der Praxis...welcher Behandlungspfad gegangen wird...und für ME-(cfs) Erkrankte - kann dies Lebensentscheidend und Lebensverändert sein.

Unter MS beispielsweise kann sich jeder etwas vorstellen…unter Krebs auch…dazu gibt es verschiedene Organzuordnungen als Untergruppen - das wäre auch mit ME möglich - je nach Ursache und Auswirkung.

Hier finden keine Fragen statt…ob das „real“ ist…ob das „lebenseinschränkend“ ist…ob das „eingebildet“ ist…ob die Ärzte oder Behörden „das als glaubhaft" einschätzen!

 

Vorangestellt - das Bundesgesundheitsministerium:

...forscht und ist zuständig für Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung, die Stärkung der Interessen der Patienten sowie die Gewährleistung und Finanzierbarkeit im Gesundheitswesen

Weiterhin: Gesundheitsschutz und Krankheitsbekämpfung und Infektionsverhütung

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich Gesundheit:

 

...schreibt auf seiner Homepage - "Gesundheitsforschung ist wichtig. Menschen profitieren von den Ergebnissen unmittelbar und direkt. Die Forschung orientiert sich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen. Denn sie sind ein grundlegendes Element erfolgreicher Forschung."

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/gesundheit/gesundheit_node.html

Durch wissenschaftliche Arbeit soll die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger so verbessert werden!

Auch ist zu lesen; dass sie dies gemeinsam mit den allen Beteiligten angehen - Patientinnen und Patienten, aber auch Angehörige, das medizinische Fachpersonal, Zulassungsbehörden oder Expertinnen und Experten aus der Gesundheitswirtschaft.

In Sachen Therapie und Medikationsforschung sagt hierzu das Ministerium für Bildung und Forschung:

Long-COVID, Post-COVID und ME/CFS: Forschen – verstehen – besser behandeln - So wörtlich (Stand Juni 24)

"Menschen, die an den Spätfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion leiden, bestmöglich zu versorgen, bleibt eine gesellschaftliche Herausforderung. Die Erforschung der Krankheitsbilder und möglicher Therapieansätze nimmt das BMBF mit seiner Förderung in den Blick."

https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/long-covid-post-covid-und-me-cfs-forschen-verstehen-besser-behandeln-14744.php

 

Bemerkung….auf fast allen ME-CFS Aktionen…findet sich eher jemand vom Gesundheitsministerium als vom Ministerium für Bildung und Forschung

Zwar immerhin wurde Long-/Post-Covid als große gesellschaftliche Herausforderung gesehen…(aber darüber hinaus wird kaum eine Institution von sich aus aktiv um daran etwas zu ändern)

Einschub: inwieweit hier etwas für ME-CFS abfällt oder wenn neue postinfektiöse Erkrankungen in den Vordergrund treten und auch die Versorgung von ME-(cfs) mit anderen Ursachen - sich bessert, sei hier dahingestellt.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/long-/post-covid

 

Auf der Seite vom Bundesministerium für Gesundheit ist zu lesen (Stand Juni 24)

 

..."Die Symptome können unterschiedliche Organsysteme betreffen und durch verschiedene Mechanismen der Krankheitsentstehung ausgelöst werden. Die komplexen Symptome von Long COVID sind in ihrer Intensität und Dauer oft sehr unterschiedlich, variieren über die Zeit und sind häufig nur schwer von anderen Krankheitsbildern abzugrenzen. Bislang ist keine kausale Therapie für Long COVID verfügbar“…

Um eine eindeutige Diagnose stellen zu können sowie eine patientenorientiere, symptomspezifische Behandlung zu ermöglichen, erscheinen neuartige Versorgungskonzepte notwendig, die die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen einbeziehen. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungspfade müssen definiert und geregelte Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung geschaffen werden.

Einschub: das wäre gut und folgerichtig. Aber warum wird dann ME(cfs) nicht einfach in bereits bestehenden Chroniker Programme aufgenommen oder bereits vorhandene Konzepte, wie beispielsweise von der Berliner Charité, umgesetzt?!

Aus meiner Sicht vergeht zu viel Zeit (und Geld) für die Versorgungsforschung, anstatt für die Erforschung verschiedener Behandlungsmethoden oder die Umstellung der Reha-Konzepte...Weglassen was schadet (kostet nichts) und wäre schon mal der erste große Schritt für die Erkrankten und ihren Perspektiven!

Hier ein Beispiel zu Förderbekanntmachungen zum Thema „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ veröffentlicht am 20.03.2024 (ME-CFS wird hier wieder nicht benannt!)

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/Foerderbekanntmachung_LongCOVID_BITV_200324.pdf

Das Projekt soll im Herbst 2024 starten – Eigenbeteiligung ist Voraussetzung (von mindestens 10 % wird erwartet)

(Wer forscht so was? Unter Eigenbeteiligung und Eigeninteresse?!)

 

Nicht gefördert werden können dabei vom BMG (Zuständig ist hier das Forschungsministerium):

 

- Entwicklung neuartiger Therapieverfahren;

- präklinische Studien zu Therapieverfahren im Bereich der Arzneimittel und medizintechnischen Verfahren;

- klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln und medizintechnischen Verfahren.

Aber das Bundesministerium für Forschung zeigt sich teilweise nur sehr semiaktiv im Vorantreiben - des "Ausbaus wissenschaftlicher Erkenntnisse" zu ME-CFS (Was dann an den Standartsätzen seit Jahren (Jahrzehnten)..."es gäbe nicht genug Evidenzbasiertes" auch nicht viel ändern wird!

 

Gleichzeitig trat aber bereits die neue "Long-Covid-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft (Mai 2024) (die in 3 Jahren wieder evaluiert wird)

Die G-BA Richtlinie soll wiederum laut dem Gesundheitsministerium verbindlich umgesetzt werden auch im Rahmen der Patientensicherheit (Was ja auch unter die Zuständigkeit vom BMG fällt)

 

Außerdem ist bei der G-BA festgelegt :

..."dass seine Richtlinien wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement sein sollen. Ziel ist es (wäre es) durch ein verbessertes Qualitätsmanagement Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Fehlervermeidungskultur zu fördern."

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/verbesserung-der-patientensicherheit

So hat der G-BA dazu in der neuen „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“:

  • Anforderungen an die Versorgung der entsprechenden Patientinnen und Patienten, definiert und Versorgungspfade beschrieben.

 

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication-Long-Covid und ähnliche Erkrankungen Richtlinie

Vor Allem durch die maßgebliche Arbeit des ältesten Bundesverband ME-CFS Fatigatio e.V. kam es auch zur Nennung und Miteinschließung von ME-CFS (auch anderer Ursache) und PostVac

https://www.fatigatio.de/aktuelles/detail/neue-richtlinie-ueber-die-versorgung-von-patienten-mit-post-long-covid-und-erkrankungen-mit-aehnlicher-symptomatik

 

Der G-BA:

Erlässt Richtlinien, die maßgeblich festlegen, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.

Eine medizinische Richtlinie hat einen höheren Verbindlichkeitsgrad als eine medizinische Leitlinie und hat damit einen stärkeren Gesetzes-Charakter.

Er setzt sich zusammen aus:

 

Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen sowie unparteiischen Mitgliedern.

Patientenvereine haben kein Stimmrecht – können aber angehört werden.

Hier maßgeblich war Fatigatio e.V. im Rahmen ihrer Mitgliedschaft der BAG Selbsthilfe.

 

Dabei gab es viele nützliche Neuerungen u.a.:

1. die zeitnahe und niedrigschwellige Erreichbarkeit eines zentralen ärztlichen Ansprechpartners, der die leitliniengerechte, bei Bedarf multimodale Versorgung ermöglicht und die patientenindividuell notwendige Koordination der Versorgungsangebote übernimmt, gestützt durch telemedizinische Verfahren

Einschub:

  • Zeitnah ist im Gesundheitswesen derzeit auch für andere Patientengruppen kaum realisierbar,
  • dazu gibt nicht genug PostCovid-Ambulanzen in Deutschland (was auch an der Förderung-bzw. Anerkennung von PostCovid – ME-CFS liegt)
  • Leitlinien liegen nur für PostCovid vor…für ME-CFS nicht!
  1. Bei Bedarf interdisziplinäre Diagnostik und Therapie,

Einschub: Dazu müsste der Arzt ME-CFS kennen – und es nicht direkt eine Weichenlegung zu den F-Diagnosen und Behandlungswegen geben. (Wie dehnbar ist eigentlich dazu der Begriff: "Bei Bedarf".)

  1. die Zuordnung nach Schwere der Erkrankung (gemessen an der Einschränkung der Alltagsaktivität und Teilhabe),

Einschub: Das wäre gut…dazu braucht es aber Wissen zu PEM – Postexertioneller Malaise

  1. die Versorgung auf der Grundlage eines individualisierten, strukturierten und aktuellen Behandlungsplans,

Einschub: Wäre auch gut…bis jetzt (Juli 2024) gibt es aber noch keine wirkliche Vergütungsregelung.

  1. eine Stärkung der strukturierten Zusammenarbeit von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern,
  2. die Unterstützung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu klinischen Studien zur Verbesserung der Versorgungsmöglichkeiten,

Einschub: Eine Zusammenarbeit der Leistungserbringer macht aber nur Sinn - wenn es auch Symptomorientierte und Bedarfsgerechte Behandlung und Therapiemöglichkeiten bei ME(cfs) gibt - vor Allem unter Berücksichtigung von PEM

  1. Die Ermöglichung einer gezielten, zeitnahen Überleitung in eine Versorgung außerhalb dieser Richtlinie,

Einschub: Das müsste der Hausarzt koordinieren – der Patient ist dazu zum einen kaum mehr in der Lage zum anderen – sind die Wartezeiten generell im Gesundheitssystem eher länger und bei PostCovid Ambulanzen kann es sich schon mal um mehrere Monate handeln! Oft ist dann aber nicht einmal mehr die Wegstrecke bewältigbar!

  1. grundsätzlich im Rahmen des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung auch vorzusehende Angebote zur Verbesserung des Krankheitsverlaufs, der Leistungsfähigkeit und der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten, wie zum Beispiel durch Linderung von Symptomen und Abwendung einer Verschlechterung des Verlaufs unter Beachtung der post-exertionellen Malaise (PEM)

Einschub: Noch immer fehlen angepasste Rehakonzepte im Hinblick auf die individuell vorliegende Postexertionelle Malaise immer auch unter Berücksichtigung der Latzenzzeit (tritt meist zeitverzögert) ein.

 

Was bedeutet in dieser Richtlinie „ähnliche Erkrankungen“

  1. infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 den Verdacht oder die Diagnose einer Myalgischen Enzephalomyelitis/eines Chronic Fatigue Syndromes (ME/CFS) aufweisen oder
  2. nachfolgend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID-ähnliche Symptome aufweisen.
  3. infolge einer Infektion post-akut eine der Long-COVID-Erkrankung ähnliche Symptomatik aufweisen oder
  4. eine ME/CFS aufweisen.

(3) Die Diagnosestellung erfolgt leitlinienbasiert beziehungsweise nach aktuellem Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Basis einer symptomorientierten differenzialdiagnostischen Abklärung oder als Ausschlussdiagnose.

Einschub: es fehlt eine Leitlinie für ME-CFS und was medizinisch-wissenschaftlich dazu anerkannt wird, darum wird noch immer gerungen (gestritten)

Zu einer Ausschlussdiagnostik braucht es dazu weiterführende Untersuchungen und Fachärzte und keine F-Diagnose Screening Fragebögen und Abrechnung des Arztgespräches über Psychosomatische Grundversorgung!

 

Gut ist:

Ein Verdacht auf diese Erkrankungen reicht aus! Also wenn Symptome oder Beschwerden bestehen, die eine behandlungswürdige Einschränkung der Alltagsfunktion und Lebensqualität bewirken und einen negativen Einfluss auf Sozial-, Arbeits- oder Schulleben haben, die nicht hinreichend durch andere Erkrankungen erklärbar sind.

 

So steht auch in der G-BA Richtlinie die Empfehlung…“ sich über Erkrankungen und deren koordinierte Versorgung insbesondere interdisziplinär strukturiert auszutauschen (wie zum Beispiel in Fortbildungen, Netzwerken oder sonstigen Formaten)

 

Die Rolle des Hausarztes wird noch einmal hervorgehoben:

Er soll Anlauf-und Koordinationsstelle zugleich sein:

Übernahme der Rolle der zentralen Ansprechperson im Versorgungsprozess für die Patientin oder den Patienten, - unter Berücksichtigung des jeweiligen Schweregrades!

Einschub: Ärzte haben dafür…selbst wenn sie es wollte gar nicht ausreichend Zeit, die ihnen hierzu vergütet wird (Wäre da die Aufnahme in ein Chroniker-Programm eher eine Möglichkeit?)

Dazu noch die Vernetzung und Koordination mit anderen Leistungserbringern…Fallbesprechungen mit unterschiedlicher Fachrichtungen – Und was bedeutet die „ Einbeziehung relevanter Bezugspersonen", sofern erforderlich?

Oder gar die Übernahme der Rolle der Ansprechperson für andere Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowie kooperierende Einrichtungen und Organisationen (zum Beispiel Selbsthilfeorganisationen, Jugendämter, Arbeitgeber, Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsstätten, Universitäten)

Das macht doch kaum ein Arzt!

Einschub: Und das macht ja nur Sinn…wenn sich der Arzt/Ärztin mit ME-CFS und der Problematik von u.a. PEM im Alltag sich auskennt, er die entsprechende Zeit, Kenntnisse und Möglichkeiten der Vergütung hat!

 

Weiterhin wird in der Richtlinie vorgegeben:

Eine ausführlicher, strukturierter Anamnese Erfassung häufiger Symptome sowie mutmaßlichem Trigger, Zeitpunkt des Auftretens und Dauer der Symptome einschließlich Fatigue, Belastungsintoleranz, orthostatische Intoleranz (OI), Dyspnoe, Schmerz, Schlafstörungen und psychischer Status, uw.

Einschub: Wäre auch gut – wobei dann müsste man sich ja auch an eine Beschwerdestelle melden können, wenn all dies nicht erfolgt! Zumal auch eine ausführlicher körperlicher Untersuchung hier vorausgesetzt wird!

Denn: Damit wäre eine ausschließliche Diagnostik über Gespräch mit dem Hausarzt und Neurologen oder Psychiater – samt Screnningbögen – die ausschließlich aus diesem Bereich kommen…nicht mehr zulässig!

In der Realität wird aber immer noch dem „psychischen Status“ die Oberhand gegeben als Erklärungsmodel für eine Vielzahl an Beschwerden…und das geht auch quasi nahtlos über in die Genderproblematik im Medizinwesen.

Dazu kommt dieser Absatz:

In der Frühphase der Symptomatik soll insbesondere auch die Möglichkeit von Verbesserungen im Zeitverlauf, die auch ohne spezifische Maßnahmen eintreten können, berücksichtigt werden; dies kann auch den vorübergehenden Verzicht auf spezifische weitere Maßnahmen unter Beobachtung des weiteren Krankheitsverlaufs zur Folge haben" ?!

Was genau bedeutet jetzt das in der Praxis - im Umgang der (Haus)Ärzte mit den Erkrankten?!

  • Verbleibt es so weiter in der Hoheitsgewalt jedes einzelnen Arztes ob die Symptome des Erkrankten tatsächlich vorliegen und ob sie einer Behandlung oder Diagnostik bedarf oder nicht ?!

 

Dabei gibt es auch in dieser Richtlinie durchaus den spezieller Verweis darauf, dass:

Bei einer Verordnung insbesondere auch die erkrankungsspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen sind! Beispielsweise ist bei dem Vorliegen einer Belastungsintoleranz mit PEM auf die Einhaltung der individuellen Leistungsgrenzen zu achten. Bei allen Verordnungen sollten Besonderheiten wie PEM, ausgeprägte Reizempfindlichkeit oder eingeschränkte Mobilität ausdrücklich vermerkt werden. Im Fall von PEM sollte die Möglichkeit der aufsuchenden und telemedizinischen Umsetzung der Verordnung geprüft werden.

  • Wichtig zu wissen – sollte damit auch zu einer besseren Einordnung von "Rehafähigkeit" und "Rehaprognose" hoffentlich führen

Einschub: Bei Vorliegen von ME/CFS liegt immer eine PEM vor!

 

Der G-BA prüft spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, in welcher Form eine Evaluation zur Überprüfung erforderlich ist.

  • Jedoch nur eine entsprechende Vergütungsregelung, das nötige Zeitfenster – Etablierung in der Ausbildung der Ärzte und in ihren Weiterbildungen, wird den Umsetzungswillen der Medizin – so denn vorhanden…weiter förderlich sein.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Long-COVID-Richtlinie-in-Kraft-jetzt-fehlt-noch-die-Verguetung-449529.html

 

Dem ganzen Voraus gegangen ist ja viel Hintergrundsarbeit der bestehenden Patientenvereine - der von "vor der Pandemie" und auch der neu dazu gekommenen.

  • Runde Tische - Netzwerkarbeit - über Jahre führten schließlich zu einer "Wissenschaftliche Bewertung" des IWiG - über die derzeitige Versorgung von ME-(cfs) Erkrankte...Jahre...die den ME Patienten und Patientinnen nicht mehr zurückgegeben werden können!
Was ist das IGWiG
Das ist eine Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Wer finanziert das IQWiG?
Finanziert wird das IQWiG durch Zuschläge für stationäre und ambulante medizinische Behandlungen, also letztlich aus den Beiträgen der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen ( GKV ). Die Höhe der Zuschläge legt der G-BA jährlich fest.
Wer beauftragt das IQWiG?

Aufträge darf das IQWiG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) annehmen.

Entscheidet das IQWiG über Kassenleistungen?

Nein. Das Institut erstellt Gutachten in Form von Berichten über den Nutzen und den Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patient*innen. Über die Vorteile und Nachteile von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren informieren sie in Form von wissenschaftlichen Berichten und allgemein verständlichen Gesundheitsinformationen für die Bevölkerung. "Es geht ihnen um Qualität und Wirtschaftlichkeit."

 

Das IQWiG trifft dann aber nicht die Entscheidung, ob die Kosten einer Leistung von den Krankenkassen erstattet werden. Das entscheidet allein der G-BA.

Wie kam es nun dazu dass, das IGWiG sich mit ME/CFS beschäftigt hat?!

 

Viel Networking verschiedener Pat. Vereine – dann:

2020 = Runden Tisch – mit dem BGM und dem BMBF für (ME-CFS - quasi Vorpandemisch)

2021 = In Auftrag gegebene „Aufarbeitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ME/CFS" (mit nur schleppender Zusammenarbeit und Nutzung der Expertisen der Patientenvereine und der aktiven Ärzte in diesem Bereich)

2023 = Der zweite Runde Tisch zu LongCovid (Kurze Anmerkung es gab vor Jahren (vor der Pandemie) auch runde Tische zu ME-CFS…)

Mit dabei:

  • Die deutsche Gesellschaft ME-CFS
  • Nichtgenesen
  • Nichtgenesenkids
  • LongCovidDeutschland

Sowie Vertreter*innen der Krankenkassen, Rentenversicherung, Reha, G-BA, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), verschieden Universitätskliniken und unermüdlich Frau Prof. Dr. Scheibenbogen der Berliner Charité.

Im Rahmen der IGWiG Arbeit dann auch hier – „viel Holprigkeit“:

 

Und so zeichnete sich bereits im Vorbericht ab, dass weiterhin an alte Denkmuster angeknüpft werden sollten. Die Patientenvereine hatten dann sehr wenig Zeit (wenig Barrierefrei) um mit ihren Stellungnahmen, beim IQWiG noch zu erreichen - dass es wenigstens an manchen Stellen zu Anpassungen kam.

Wie zum Beispiel u.a. hier im Bericht von Fatigatio e.V. und der Stiftung Lost Voices:

https://www.fatigatio.de/fileadmin/Projects/07_fatigatio/user_upload/news_import_fatigatio/2023.06.30_Gemeinsame-Stellungnahme_IQWiG_2023.pdf

 

Dann die endgültige Veröffentlichung des IQWiG Berichtes 2023

  • Insgesamt kann die gegenwärtige medizinische Versorgungssituation von Patienten mit ME/CFS in Deutschland als problematisch bewertet werden und es gäbe lediglich zwei auf ME/CFS spezialisierte Hochschulambulanzen“….(?!) (Also…eine Erkenntnis nach drei Jahren – und damit weiteren drei Jahren in denen auf diese „Information“ gewartet wurde um dann weiter zu diskutieren (in den Ausschüssen und Anhörungen) ob…es Handlungsbedarf gäbe!

  • Für Menschen in den anderen Bundesländern stehen derzeit keine spezialisierten
    Ambulanzen/Zentren zur Verfügung. (Tja, und wer ist jetzt zuständig die einzelnen Bundesländer zu aktivieren?! Wahrscheinlich jeder einzelne kleine regionale Selbsthilfegruppe, bestehend aus Erkrankten mit PEM – und auch hier ein Prozess auf Jahre)

https://www.iqwig.de/download/n21-01_me-cfs-aktueller-kenntnisstand_abschlussbericht_v1-0.pdf


Dazu stellte das IGWiG aber immerhin u.a. fest:

 

  • …“die klinische Relevanz der meisten Aktivierungseffekte bleibt fraglich.“

  • Die in den Studien erhobenen Daten seien jedenfalls nicht aussagekräftig genug, um einen Nachteil durch schwerwiegende Nebenwirkungen der GET auszuschließen. Daher ist eine verlässliche Abwägung von Nutzen und Schaden der GET für leicht bis moderat Erkrankte derzeit nicht möglich. Für Patientinnen und Patienten mit höherem ME/CFS-Schweregrad gibt es auch hier keine geeigneten Studiendaten.


(Spätestens seit der EU-Resolution ist das jedoch auch nichts Neues)

 

Einschub: Dies wurde dann in einem sehr ominöse "Sondervotum" wieder relativiert!


Zwar wird PEM anerkannt und benannt – und es kann auch „kein Nutzen“ von Aktivierung (GET) erkannt werden – fordert aber weitere Studien (!)

Einschub: Wie sollen diese Aussehen bei einer Erkrankung mit dem hauptsächlichen Symptom der Zustandsverschlechterung auch nach geringfügiger Belastung?!


Hierzu die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS:


"Aufgrund der Leitsymptomatik von ME/CFS, der Post-Exertional Malaise, sind weitere Studien zu GET, wie vom IQWiG zur Klärung gefordert, aufgrund des massiven Schadenspotentials für ME/CFS-Erkrankte unethisch und dürfen nicht durchgeführt werden."

Alles dazu im Statement der deutschen Gesellschaft für ME/CFS

https://www.mecfs.de/statement-zum-me-cfs-abschlussbericht-des-iqwig

 

Bei den Kindern und Jugendlichen wird zumindest darauf verwiesen dass:

 

  • Entscheidend ist, dass Lehrerinnen und Lehrer gut über die Krankheit informiert sind. Nur so können sie die schulischen Anforderungen an die Bedürfnisse und Belastungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen anpassen. (Also die Umsetzung der Teilhabe und Inklusion durch auch für chronisch Erkrankte möglichen Nachteilsausgleiche.)

Gut ist: es wird auf die besondere Situation von Kindern – und Jugendlichen hingewiesen…setzt allerdings voraus, dass den Eltern geglaubt wird..und solche Dinge (und wenn auch nur im Hinterkopf) wie Münchhausensyndrom endlich verschwinden!

 

Einschub: Und wer übernimmt diese Aufklärung der Lehrkräfte, Schulämtern, Jugendbehörden, Gutachter usw.?! (Die Bundesländer werden hierzu noch immer nicht freiwillig aktiv!)

Auch hier braucht es Netzwerkarbeit der betroffenen Familien selbst (und verbraucht damit auch wichtige Kräfte und Kapazitäten innerhalb der Betreuungs(Pflege)situation ihrer Kinder) und das für jedes Bundesland, jede Stadt, jede Kommune... - hier aktiv vor Allem (aus der Not(wendigkeit) heraus) Nichtgenesenkids e.V.

Aus dem IGWiG wiederum – ergeben sich die "evidenzbasierten Gesundheitsinformationen“ für die Bevölkerung (zu denen hoffentlich auch Ärzte gehören)


Mediziner lassen sich jedoch nur ungern von der Politik oder den Patienten etwas sagen…aber auch wenn die Gesundheitsinfos – noch „Nachbesserungsbedarf“ haben – lässt sich zumindest argumentativ etwas ableiten – was man so nicht mehr komplett (von Ärzten, Behörden oder Krankenkassen) negieren können sollte.

https://www.gesundheitsinformation.de/mecfs-myalgische-enzephalomyelitis-chronisches-fatigue-syndrom.html

 

So bleibt zu hoffen:

 

  • dass ein (Haus)Arzt imstande ist, die verschiedenen Erkrankungen, die von Fatigue begleitet werden können, unterscheiden kann.

  • Dass er Impffolgen gegenüber offen ist

  • Dass er an entsprechende Fachärzte verweist,

  • Dass er sich über die Auswirkungen einer postvirale Erkrankung (eines der möglichen Ursachen von ME-CFS) auskennt.

  • Dass er die Kanadischen Konsenskriterien kennt oder sich bei der Berliner Charité mit weiteren Informationen versorgt.

  • Dass er POTS und PEM – kennt, dass ihm die Auswirkungen von Dysautonomien bekannt sind und orthostatische Intoleranz mit seinen Folgen – kein Fremdwort ist!

  • Dass er bereit ist mit Hilfsmitteln zu unterstützen – und Menschen mit ME/CFS nicht in psychosomatische Rehas schickt oder gar ihre Rehafähigkeit falsch einschätzt.

 

Und wenn nicht…so bleibt die Frage - wohin kann der Patient sich wenden – auch in Sachen:

 

Fehldiagnosen und Fehlbehandlung!

Dazu mehr hier unter:

lebenszeit-mecfs.de/sozialgerichtsbarkeit-Beschwerdestellen

lebenszeit-mecfs.de/me-cfs-psychiatrisierung

lebenszeit-mecfs.de/reha- rehafähigkeit


Was man „Nutzen“ könnte aus der IGWiG-Veröffentlichung:

Einteilung der Schweregrade, mögliche (virale)Ursachen und Folgen von ME/CFS, PEM (Postexertional Malaise) wird dort auch erläutert in seinen unterschiedlichen Schwereformen und Ausprägungen.

Aber: Kennt der Begutachter in Sachen Rente, Pflege, Schwerbehinderung das auch? Wurden hierzu die Fragebögen, Fortbildungen und Gutachterrichtlinien geändert und angepasst?

Bei Schwerbehinderung: Wird bisher immer noch nur „analog“ beurteilt (Stand 2024)…und wenn der Erkrankte selbst jetzt die entsprechenden medizinischen Formulierungen nicht kennt?!

Und in Sachen Rentenversicherung und Rehabilitation:

Gibt es das „Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom“ (1. Auflage Okt. 2023)

https://www.deutsche-rentenversicherung.de//DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/eckpunkte-reha-post-covid-syndrom-10-2023

 

Was ist aber erneut mit ME-CFS…?! Was ist…wenn Covid in den Hintergrund rückt und es wieder andere Namen gibt?!

Hier steht u.a.: „Eine kausale Therapie des Long/Post-Covid-Syndroms steht aktuell nicht zur Verfügung. In mehreren Studien konnte jedoch gezeigt werden, dass vor allem die pneumologische und die neurologische Rehabilitation zu einer deutlichen Verbesserung des Funktionsniveaus und der Lebensqualität geführt haben…"(sollen).

  • Die Realität der Betroffenen sieht aber leider ganz anders aus!

Was Rehabilitation betrifft - so spielt auch die BAR eine Rolle. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, bestehend aus u.a.:

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesagentur für Arbeit – und

die Ministerien für Soziales und Integration der einzelnen Bundesländer bzw. zuständige Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales…die genaue Auflistung der Mitglieder des BAR sind hier:

https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev/mitglieder-der-bar.html

Auch die Kassenärztliche Vereinigung ist mit dabei - sie unterstehen dem jeweiligen Ministerium der Länder und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wiederum ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie untersteht wiederum der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Sie vertritt (eigentlich) die vielen Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland und wollen sich (eigentlich) einsetzen für eine "hochwertige medizinische Betreuung."

Neben diesem sogenannten Sicherstellungsauftrag ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten: Wenn es um Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundesebene geht, bringt die KBV die Position der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ein. Genauso sitzt sie bei Verhandlungen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und zur Honorierung der Ärzte immer mit am Tisch.

https://www.kassenärztlichevereinigung

So finden sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) die wichtigsten Stellwerkakteure im Gesundheitswesen zusammen.

Dabei ist bei einer Veröffentlichung der BAR auch zu finden:

 

  • Nicht alle Long COVID Fälle sind rehabilitationsbedürftig, rehabilitationsfähig und/oder haben eine positive Rehabilitationsprognose als Voraussetzung für die Durchführung einer medizinischen Rehabilitation.

 

Weiter steht hier:

Long COVID ist (sei) eine vergleichsweise „junge“ Krankheit. Es fehlt nach wie vor langjährige Evidenz bezüglich der gesundheitlichen Langzeitfolgen von COVID-19.

https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_entwicklungen/pdfs/RehaEntwicklungen_LongCovid_220214_bf.pdf

 

Remember: Was genau ist jetzt hier LongCovid…kommt ein Erkrankter nach mehr als 3 Monaten oder 6 Monaten zur Reha und hat nach wie vor Beschwerden und Einschränkungen – hat er schon zumindest ein PostCovid. Erfüllt er dann noch die kanadischen Konsenskriterien (die auch u.a. bei der Berliner Charité hinterlegt sind) samt PEM - dann ist es wohl schon die schwerste Form von PostCovid...nämlich....ME(cfs) - Myalgische Enzephalomyelitis...eine übrigens überhaupt nicht neue Erkrankung!

Zudem werden auch hier die Bedarfszahlen weiter unter den Tisch gekehrt und verwässert, so dass auch hier eine wirkliche Nutzung in Form "wissenschaftliche" Auswertung auf für spätere Studien kaum realisierbar sein wird.

Postinfektiöse Erkrankungen sind im Übrigen nicht „neu“! Und…warum werden dann die PostCovid Ambulanzen der „ersten Stunde“ wieder geschlossen oder ihre Förderung eingestellt?! Wie auch bei ME-CFS geht hier so viel Wissen und Expertise verloren!

Nicht rehafähig oder nicht getestete Erkrankte tauchen nicht auf – von den viel zu vielen fehldiagnostizierten ganz zu schweigen!

Und ein weiteres wichtiges Stellwerk sind natürlich die Mediziner *innen selbst + die Ärztekammern mit ihrer Bereitschaft für Fortbildungsangeboten.

Dazu noch die jeweiligen Fachgesellschaften in Sachen Leitlinienerstellung – noch immer ist ME-CFS nur in jeweiligen Unterpunkten zu finden. (Aufgrund der Tatsache, dass ME-CFS eine multiorganische Erkrankung ist - gibt es auch die "eine" Fachrichtung nicht, die sich hier zuständig fühlt...und so wird sie bis jetzt weiterhin hauptsächlich von den Psychologen und Neurologen "eingenommen".

Hier mehr zum:

Netzwerk der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland - kurz AWMF

AWMF: https://www.awmf.org/die-awmf.html

Die AWMF ist das Netzwerk der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland. Hier werden die medizinischen Leitlinien für verschiedene Erkrankungen und damit Empfehlungen für Ärzte mit deren Umgang erstellt und veröffentlicht.

Aber es gibt auch kritische Ansatzpunkte hinsichtlich der Neutralität der AWMF:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70038/Diskussion-um-Neutralitaet-Medizinischer-Leitlinien

Während bei der Erstellung der PostCovid Leitlinie durchaus verschiedene Fachgesellschaften beteiligt waren - findet diese "Interdisziplinarität" bei ME-CFS weiterhin nicht bis kaum statt!

Übrigens: Bei den aus den IGWiG abgeleiteten Gesundheitsinformationen für die Bürger, steht u.a.:


Mögliche Hilfen im Alltag sind:
  • Barrierefreie Gestaltung der Wohnung
  • Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen
  • Ärztliche Hausbesuche oder Krankentransporte und pflegerische Unterstützung


Und auch:

  • Haushaltshilfen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung
    Nachteilsausgleich für Schule, Ausbildung und Studium
https://www.gesundheitsinformation.de/mecfs-myalgische-enzephalomyelitis-chronisches-fatigue-syndrom.html

Oftmals werden diese Hilfsmittel jedoch von den Krankenkassen oder den Ärzten selbst nicht mitunterstützt und genehmigt!

Warum wird also nicht die Basis geschaffen mit umfassenden Aufklärungskampagnen für:

 

  • Gutachter und Behörden, die Erkrankung besser einordnen zu können – damit es überhaupt zu Versorgungsleistungen kommen kann

  • Berücksichtigung von PEM bei der Reha - sowie flächendeckend (hilfreiche) Rehabilitationskonzepte für an ME-CFS-PostCovid Erkrankte?

  • Mehr Wissen zu symptomorientierter und individuellen Behandlungsmöglichkeiten

  • Die Krankenkassen, so dass diese auch dazu angehalten werden Hilfsmittel zu genehmigen und im besten Falle die Betroffenen selbst über diese Möglichkeiten aufklären?!
Weitere Fragen die sich stellen wie:
  • Wie erklärt sich weiter die Nichtberücksichtigung von PostVAC bzw. Erkrankungen durch Impfschäden

  • Warum fehlen noch immer diese Aufklärungskampagnen zur Ermöglichung medizinischer und sozialer Teilhabe

  • Warum fehlt die Aufforderung an die Bundesländer - universitäre Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen

Der aufschlussreiche Artikel von dem Journalisten Martin Rücker liefert hier noch weitere Gedanken dazu:

"Long COVID & der PR-Coup des Gesundheitsministers – und das hundert Millionen Euro Syndrom"

https://www.martin-ruecker.com/lauterbach-long-covid

Wie funktioniert PR – auch in der Gesundheitspolitik – eine aufschlussreiche Einordung im politischen Umgang mit Long Covid von Martin Rücker. (Von ME/CFS ganz zu schweigen)

Denn – leider: Der Kampf geht weiter…in den Köpfen der Mediziner*innen auf dem Rücken der Betroffenen

Wird es auch weiterhin so bleiben, dass der Bund auf die Länder und die Länder auf den Bund als zuständige(r) Akteur(e) verweist?!

Wie auch bei der jährlich stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu sehen war.

Die GMK ist eine Fachministerkonferenz, der jeweils amtierenden Gesundheitsminister*innen und Senator*innen der Bundesländer. Sie dient der Zusammenarbeit und der Koordination der Länderinteressen in gesundheitspolitischen Fragestellungen.

Und 2024 stand ME-CFS oder PostCovid noch nicht einmal mehr auf der Tagesordnung!

Bei der GMK in Bad.Würt im Jahr 2023 wurde noch "der Bund dazu aufgefordert etwas zu tun"...das war aber auch schon Alles!

📌Wie lange wollen sich die Bundesländer noch vor ihrer Verantwortung und vor Allem vor ihren Zuständigkeiten drücken?

 

Die Zukunft wird zeigen

ob all diese Stellschrauben der Gesundheitspolitik und der Akteure im Gesundheitswesen sich so zusammenfügen werden, dass ME-CFS-Erkrankte tatsächlich medizinische und soziale Teilhabe in Deutschland erhalten!

ob es endlich zu einer Beendigung der noch immer andauernden Stigmatisierung, Abwertung und Ignorieren der Lebenswelt der Betroffenen und ihren Familien kommt!

und zwar unabhängig der Ursache wie des Zeitpunktes der Erkrankung

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Warum...ist die schwere neuroimmunologische Erkrankung - Myalgische Enzephalomyelitis, die seit 1969 in der WHO auch so gelistet ist...eigentlich überhaupt ein derartiges Politikum?!

! Den Preis dafür, müssen jedenfalls die Erkrankten und ihre Familien bezahlen !